13.02.2007 - Jugendliche in Diskothek aufgegriffen - Jugendschutz auch an den tollen Tagen
Neuss (PN/Fi). Gleich 14 Jugendliche wurden jetzt bei einer gemeinsamen Kontrolle des städtischen Ordnungsamtes und der Polizei in den frühen Morgenstunden in einer Diskothek in der Neusser Innenstadt angetroffen.
Die 14 Jugendlichen unter 18 Jahren, zwei von ihnen sogar jünger als 16 Jahre, hielten sich nicht nur nach Mitternacht in der Diskothek auf, sondern waren sogar zum Teil stark alkoholisiert. Die benachrichtigten Eltern konnten die sechs jungen Damen und acht jungen Herren nach Hause holen, wo sie eigentlich um diese Zeit ohnehin hingehört hätten.Beim Jugendschutz sind Stadt und Kreispolizeibehörde Ordnungspartner. Regelmäßig führen sie daher gemeinsame Kontrollen durch. Ordnungsamt und Polizei bitten alle Gewerbetreibenden, alle Eltern aber auch die jungen Leute selbst folgende Jugendschutzregeln zu beachten: Unter 16 Jahre ist kein Gaststättenbesuch ohne Begleitung Erziehungsberechtigter erlaubt. Auch die Abgabe und der Verzehr von Alkohol sind in diesem Alter tabu. Für die über 16- aber noch nicht 18jährigen gilt: Der Aufenthalt in Gaststätten und Diskotheken ist nur bis 24 Uhr gestattet, verboten sind Abgabe und Verzehr von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken. Die Karnevalstage bilden hier keine Ausnahme. Vor allem Gewerbetreibende, die gegen die Verbote verstoßen, müssen mit erheblichen Geldbußen rechnen. *