06.03.2007 - Beratungszuschüsse vom Land

Neuss (PN/kl). Das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Neuss hat als Anlaufstelle für das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW die Aufgabe, Gründer und junge Unternehmen über die Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen zu informieren und bei der Antragsabwicklung behilflich zu sein.

Über das Beratungsprogramm können Zuschüsse zu Gründungs- und Festigungsberatungen beantragt werden. Während die Gründungsberatung die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung beinhaltet, besteht die Festigungsberatung aus einer Beratung zur Existenzsicherung. Gefördert werden kleine und mittlere Unter¬nehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Selbständigkeit.Der Zuschuss durch das Programm beträgt 50 Prozent eines Tagewerksatzes, maximal 500 Euro je Tagewerk. Gefördert werden bei der Gründungsberatung vier Tagewerke, bei einer Betriebsübernahme maximal sechs Tagewerke und bei einer Festigungsberatung maximal fünf Tagewerke pro Kalenderjahr, maximal  zehn Tagewerke innerhalb der Programmlaufzeit. War in der Vergangenheit der Sektor Straßentransport von einer Förderung ausgeschlossen, wurde diese Reglementierung nun aufgehoben. Auch Beratungen in diesem Wirtschaftsbereich können ab 2007 bezuschusst werden.

Die Mittelfreigabe von Seiten des Landes wird voraussichtlich Anfang April erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge eingereicht werden.

Im Vorfeld der Beantragung ist es sinnvoll, eine Erstberatung bei einer Wirtschaftsförderung in Anspruch zu nehmen, da von dort eine fachliche Einschätzung über die Förderwürdigkeit des Vorhabens gefordert wird. Interessierte können sich im Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Neuss unter der Rufnummer 02131-903112 an Charlotte Heitzmann wenden.

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