16.08.2007 - Ehe-, Altersjubiläen und Ehrenpatenschaften

Neuss (PN/Kl). Bürgerinnen und Bürger, die das 100. oder ein höheres Lebensjahr vollenden, können - wenn sie es wünschen - persönlich durch den Besuch eines Vertreters der Stadt geehrt werden.

Dies gilt auch für Ehepaare, die eine Diamantene (60), Eiserne (65), Kupferne (70) oder Gnaden - Hochzeit (75 Jahre) feiern. Leider liegen der Verwaltung nicht die Daten aller Eheschließungen vor. Darum sollten sich die Ehepaare, die nicht automatisch von der Stadt Neuss angeschrieben werden, entweder mit den Zentralen Diensten oder dem Bürgeramt im Rathaus in Verbindung setzen. Allgemeine Informationen und ein Formular für die Anmeldung eines Ehejubiläums können über die Internetseite der Stadt Neuss unter http://www.neuss.de/neuss/service/aemter/20021010115301/20021010141041abgerufen werden. Zum 90. und 95. Geburtstag erhalten Jubilare ein Glückwunschschreiben, zur Goldenen Hochzeit zusätzlich eine Urkunde vom Bürgermeister. Neben den Alters- und Ehejubiläen gibt es die Ehrenpatenschaften. Beim sechsten Kind einer Familie übernimmt der Bürgermeister diese Ehrenpatenschaft. Sie ist mit einem Geldgeschenk in Höhe von 300 Euro verbunden. Wird das siebte Kind in einer Familie geboren, übernimmt der Bundespräsident die Ehrenpatenschaft. Hier beträgt das Geldgeschenk 800 Euro (500 Euro vom Bund und 300 Euro von der Stadt Neuss). Das Geschenk wird den Eltern in Form eines Sparbuches für das Patenkind mit einer Urkunde des Bundespräsidenten vom Bürgermeister überreicht. Die Stadt bietet bei Ehejubiläen ab Diamantener Hochzeit, bei Altersjubiläen ab dem 100. Geburtstag und bei Ehrenpatenschaften die Möglichkeit, die Presse über dieses Ereignis zu informieren. Wer dies nicht möchte, kann natürlich auch in aller Stille feiern. Weitere Informationen gibt es im Rathaus unter den Rufnummern 02131 - 902541 oder 02131 - 903232.

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