09.10.2007 - Broschüre "Geringfügig beschäftigt - 400 Euro"
Neuss (PN/Fi). Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Neuss, Christel Thissen, gibt ab sofort die aktualisierte 14. Auflage – Stand August 2007 – der Broschüre „Geringfügig beschäftigt 400 €“ heraus,
eine Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen Neuss, Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Rhein-Kreis Neuss und Rommerskirchen. Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden, das ist ganz klar festgelegt. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz darf der Arbeitgeber teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) ist kein sachlicher Grund, so dass alle arbeitsrechtlichen Regelungen und Vorschriften auch hier anzuwenden sind. Da in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die vom Gesetz her verboten ist. In der Broschüre finden sich Informationen über das geltende Arbeits- und Steuerrecht sowie zur Sozialversicherung bei der so genannten geringfügigen Beschäftigung, Tipps zur Alterssicherung, wie zur so genannten Riester-Rente sowie ein Muster für einen Arbeitsvertrag. Auch bei geringfügiger Beschäftigung gilt das Arbeitsrecht. Teilzeitbeschäftigte haben das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, auf Feiertagsvergütung und Erholungsurlaub. Sie bekommen nach den gleichen Regeln Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie genießen den gleichen Kündigungsschutz und unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Es besteht Anspruch auf Insolvenzgeld und Mutterschaftsgeld. Die Broschüre ist kostenlos im Bürgeramt der Stadt Neuss erhältlich und steht auch als download unter http://www.neuss.de/neuss/service/aemter/aemter/gleichstellungsbeauftragte/infos auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten/Publikationen und Informationsbroschüren zur Verfügung. Anfragen beantwortet: Christel Thissen, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Neuss, Telefon 02131/902084.
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