20.12.2007 - Winterpflichten
Neuss (PN/Kl). Der erste Schnee ist in Neuss gefallen, darum weist die AWL-Neuss GmbH auf die Pflichten des Winterdienstes hin.
So sind alle Bürgerinnen und Bürger, die auch für die Reinigung einer Gehwegsfläche zuständig sind, im Winter dafür verantwortlich, dass Gehwege von Schnee und Eis freigehalten werden. Die entsprechende Satzung sieht dafür eine Breite von 1,25 Meter vor, auf der Schnee und Eis geräumt und mit abstumpfenden Materialen wie Sand oder Granulat bestreut werden müssen. Auftauende Stoffe wie zum Beispiel Salz dürfen nur in klimatischen Ausnahmesituationen verwandt werden. Dazu gehört zum Beispiel Eisregen. Eine Ausnahme ist auch an besonders gefährlichen Gehwegstellen möglich, wenn nur so ein verkehrssicherer Zustand hergestellt werden kann. Der Winterdienst gilt von 7 bis 20 Uhr. In dieser Zeit müssen Schnee sofort nach dem Fall oder Glätte sofort nach dem Entstehen beseitigt werden. Fällt der Schnee vor oder an Sonn- und Feiertagen, so muss der Gehweg bis 9 Uhr des darauffolgenden Tages wieder in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Bei Rückfragen steht das Kundenzentrum der AWL unter der Rufnummer 02131/124480 oder per Mail unter http://info@awl-neuss.de/ zur Verfügung.
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