13.03.2008 - Stille Karwoche
Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Gesetz über Sonn- und Feiertage in der Karwoche einige Auflagen vorschreibt, die beachtet werden sollten.
So sind am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Dies gilt auch für den gesamten Karfreitag bis zum Karsamstagmorgen um 6 Uhr, an dem darüber hinaus keine Märkte, gewerblichen Ausstellungen oder Sportveranstaltungen stattfinden dürfen. Verboten sind an diesem Tag auch der Betrieb von Spielhallen, die gewerbliche Annahme von Wetten, musikalische Darbietungen in Gaststätten sowie „alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen“. Während der Zeit der Gottesdienste gilt dieses Verbot auch für Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge. Ausnahmen kann nur die Bezirksregierung Düsseldorf zulassen. Entgegen gewöhnlichen Sonn- und Feiertagen dürfen Blumen- und Zeitungsläden sowie Bäckereien am Ostersonntag ihre Geschäfte nicht öffnen. Einzig Läden in Bahnhöfen dürfen diese Waren verkaufen.
Das Neusser Ordnungsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Schutzbestimmungen zu beachten und bei anderen Veranstaltungen, die nicht unter die gesetzlichen Regelungen fallen, in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen.
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