20.05.2008 - Umgang mit dem Nichtraucherschutzgesetz | Infos für Neusser Gastronomen
„Viel Rauch um NiSchG“ – nach der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes am 1. Januar 2008, gilt ab dem 1. Juli 2008 auch in Kneipen, Restaurants und Bars in Nordrhein-Westfalen ein striktes Rauchverbot.
Mit dem Ende der lediglich in NRW sowie in Thüringen noch geltenden Übergangsfrist besitzt das Rauchverbot in Gaststätten bundesweite Gültigkeit. Über mögliche und sichere Konsequenzen des intensiv diskutierten Gesetzes aber auch die Möglichkeiten für einen wirtschaftlich verträglichen Umgang mit der zukünftigen Reglementierung referiert am Dienstag, 27. Mai 2008, um 15 Uhr der Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Nordrhein, Rainer Spenke, im Ratsaal. Dazu lädt die städtische Wirtschaftsförderung gemeinsam mit der DEHOGA alle Neusser Gastronomen ein. Im Anschluss an den Vortrag stehen neben dem Referenten weitere Vertreter verschiedener Fachämter für Fragen bereit. Anmeldungen können telefonisch unter der Rufnummer 02131/903101 oder per Email unter wirtschaftsfoerderung@stadt.neuss.de erfolgen.
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