11.02.2009 - Infoveranstaltung im Zeughaus zum Lärmschutz an Bahnstrecken in Neuss
Neuss (PN/Fi). Auf einer großen Informationsveranstaltung im Zeughaus werden die geplanten Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecken in Neuss am Montag, 16. Februar 2009, 17.30 Uhr, vorgestellt.
Die DB Netz AG beabsichtigt zur Minderung der Verkehrslärmbelastungen an ausgewählten Schienenstrecken in Neuss aktive und passive Lärmsanierungsmaßnahmen durchzuführen. Auf einer Strecke von rund 7,5 Kilometern sollen Lärmschutzwände die Geräuschbelästigung durch vorbeifahrende Züge verringern. Die zwischen zwei und drei Meter hohen Wände werden in der Innenstadt, im Dreikönigenviertel, im Stadionviertel, in Selikum und Pomona sowie in den Ortslagen Elvekum, Norf, Derikum und Erfttal errichtet. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 11,5 Millionen Euro. Die Arbeiten sollen Mitte 2009 in der Stadtmitte beginnen und bis 2011 im Neusser Süden abgeschlossen werden. Für Neuss wurde entlang der Bahnstrecke eine lärmtechnische Untersuchung durchgeführt. Auf Basis dieses Gutachtens wurde nun das Bauprogramm ermittelt. Weitere Informationen zu den einzelnen Bauabschnitten stehen auch im Internet unter www.neuss.de.
Auf Initiative von Bürgermeister Herbert Napp wurde die Maßnahme bereits den Bürgerinnen und Bürgern der südlichen Stadtteile von dem bauausführenden Unternehmen der Bahn, der DB-Projekt Bau GmbH, in einer Informationsveranstaltung Ende Januar vorgestellt. Bürgerinnen und Bürger der Innenstadt sowie aus dem Dreikönigenviertel, des Stadionviertels und der Pomona werden nun in einer weiteren Veranstaltung im Zeughaus informiert.
Die Finanzierung der Lärmsanierung an den Schienenwegen wird durch ein Sonderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung finanziert. Das Programm umfasst die Umsetzung aktiver und passiver Lärmschutzmaßnahmen. Aktive Lärmsanierungsmaßnahmen sind beispielsweise die Errichtung von Lärmschutzwänden zur Lärmminderung direkt an der Quelle. Durch passive Lärmschutzmaßnahmen, wie den Einbau von Schallschutzfenstern, werden Minderungen der Lärmbelästigung am Immissionsort erreicht. Das Lärmsanierungsprogramm ist eine freiwillige Leistung des Bundes, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Von dem Programm erfasst werden Häuser und Wohnungen, die vor 1974, also dem Jahr der Einführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, gebaut wurden.
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