18.03.2009 - Einbürgerung

Neuss (PN/SP). Dreizehn ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen sind jetzt in Neuss eingebürgert worden.

Nach einem feierlichen Bekenntnis zur Verfassung und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland überreichte Bürgermeister Herbert Napp ihnen im Rathaus die offiziellen Einbürgerungsurkunden. „Jeder ist ein Neusser, wenn er sich bei uns anmeldet - egal welcher Herkunft. Die Einbürgerung ist nun noch die krönende Auszeichnung“, erklärte Napp bei seiner Begrüßung. Seit September 2008 müssen alle Bewerber, die keinen deutschen Schulabschluss besitzen, einen Einbürgerungstest absolvieren. Vier der 13 Neubürgerinnen und Neubürger fielen unter diese neue Regelung und haben den Test bestanden. In Neuss hat bisher jeder, der sich dem Einbürgerungstest unterziehen musste, diesen mit sehr guten Ergebnissen geschafft – auch Dank der guten Vorbereitung bei der VHS. In seiner Ansprache bezeichnete Napp die ausländischen Mitbürger „als Gewinn und Chance für das gesamte Gemeinwesen.“ Im vergangenen Jahr haben in Neuss 433 Mitbürger und Mitbürgerinnen die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. „Wir sind sehr stolz auf die hohen Einbürgerungszahlen. Das belegt auch, dass die Integration in der Stadt Neuss erfolgreich gelebt wird und sich die Neubürgerinnen und Neubürger hier wohlfühlen“, so Napp.

Allein in Nordrhein-Westfalen leben etwa vier Millionen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Sie wohnen und arbeiten in Deutschland und haben hier ein neues Zuhause gefunden. Die Einbürgerung ist Ausdruck und Zeichen der Integration. Sie schafft die Voraussetzung, am politischen Leben gleichberechtigt teilzuhaben und alle Rechte und Pflichten eines Staatsbürgers zu übernehmen. Die Einbürgerung erfolgt in fünf Schritten: Antrag, Einbürgerungszusicherung, Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsurkunde, Beantragung und Erhalt des deutschen Passes.
Auf der Internetseite www.einbuergerung.nrw.de sind weitere Informationen zur Einbürgerung und zum Einbürgerungsverfahren in Nordrhein-Westfalen zu finden. Hier kann auch der Antrag auf Einbürgerung und ein Musterfragebogen des Einbürgerungstests heruntergeladen werden.
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