07.04.2009 - Gaststätten: Über 80 Prozent in Neuss rauchfrei

Neuss (PN/Sev). Über 80 Prozent der Neusser Gaststätten sind reine Nichtraucherbereiche oder haben separate Raucherzonen.

Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Neusser Ordnungsamtes zur Umsetzung des seit letztem Jahr geltenden Nichtraucherschutzgesetzes. Sie wurde im Februar dieses Jahres durchgeführt. Insgesamt sind 350 Gastronomen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten worden.


Aufgrund des komplizierten Gesetzestextes gestaltete sich die praktische Realisierung in den letzten Monaten für alle Beteiligten als schwierig. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass vergleichbare Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichtes standen. Auf eine kurzfristige Umsetzung des Gesetzes ist daher in Neuss zunächst verzichtet worden. Die Aufforderung des Gerichts, die bestehenden Gesetze bis Ende 2009 zu überarbeiten, bestätigte die vorsichtige Vorgehensweise der Stadt. Nach wie vor sind die Verantwortlichen in Neuss bemüht den Interessen der Nichtraucher und denen der Gastronomen gerecht zu werden. Im Rahmen intensiver Beratungen mit den betroffenen Wirten sind in vielen Fällen geeignete Lösungen vorgeschlagen worden. Allerdings wurde dieser wirtschaftsfreundliche Weg, der die Beratung vor Strafe stellt, von einigen Gastronomen dazu genutzt, die entsprechenden Gesetze zu ignorieren. „Diese Betriebe müssen zukünftig damit rechnen, dass die Regelungen des Nichtraucherschutzes durch die Stadt Neuss umgesetzt werden,“ so Uwe Talke, Leiter des Neusser Bürger- und Ordnungsamtes.


Seit dem 1. Juli 2008 gelten die Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes auch für gastronomische Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Bereits im Vorfeld hat die Stadtverwaltung Neuss gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die Neusser Gastronomen über die wesentlichen Inhalte des Gesetzes und die anstehenden Konsequenzen informiert. 
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