24.07.2009 - Zahl der Wohngeldanträge in Neuss verdoppelt
Neuss (PN/kl). Durch die am 1. Januar in Kraft getretene Wohngeldreform haben sich die Anträge auf Wohngeld in Neuss mehr als verdoppelt. Während in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres noch 1.974 Anträge gestellt worden waren, stieg die Zahl im gleichen Zeitraum dieses Jahres sprunghaft auf 4.573.
Davon wurden tatsächlich 4.264 Anträge bewilligt. Insgesamt sind über die Stadt Neuss im ersten Halbjahr 2009 2,5 Millionen Euro Wohngeld (2008 1,1 Millionen Euro) ausgezahlt worden. Dabei handelt es sich allein um Mittel des Bundes und des Landes NRW. Der städtische Haushalt wurde nicht belastet.
Als Ursache für diesen enormen Anstieg benennt Abteilungsleiter Rainer Dankelmann von der Wohngeldstelle im Bürger- und Ordnungsamt die durch die Wohngeldreform hervorgerufenen Leistungsverbesserungen, die zu mehr Empfänger-Haushalten und einem höheren Durchschnittsanspruch geführt haben. Höchstbeträge für Mieten und Belastungen sowie Wohngeldtabellenwerte wurden erhöht, eine Heizkosten-Komponente eingeführt und Baualtersklassen zugunsten eines Neubauniveaus abgeschafft.
Anfang Juni wurde auch der einmalige Wohngeldbetrag an alle berechtigten Haushalte in Neuss ausgezahlt, der bei Wohngeldberechtigung in mindestens einem der Monate Oktober 2008 bis März 2009 besteht.
Erneut macht die Wohngeldstelle darauf aufmerksam, dass auch Eigentümer von selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen Anspruch auf Wohngeld in Form von Lastenzuschuss haben. 104 Neussern haben diesen Lastenzuschuss bisher in diesem Jahr erhalten. Obwohl zeitgleich mit der Wohngeldreform die Mietenstufe für Neuss von fünf auf vier gesenkt wurde, hat sich das durchschnittlich ausgezahlte Wohngeld von 111 Euro auf 149 Euro erhöht.
Ein geringfügiger Rückgang ist bei den zurückgeforderten Wohngeldern zu verzeichnen. Diese sanken 2009 geringfügig auf 53.000 Euro. Die Verringerung des Betrages dürfte mit der verstärkten Durchführung von Bußgeld- und Strafverfahren in den vergangenen Jahren zusammenhängen. Die meisten Wohngeld-Kunden kommen ihrer Mitteilungspflicht aber frühzeitig nach und zeigen beispielsweise Veränderungen beim Einkommen direkt an.
Dankelmann macht deutlich, dass es sich beim Wohngeld nicht um eine Sozialhilfeleistung handelt. Ganz im Gegenteil: die Berechtigten von ALG 2 und Grundsicherung haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da in deren Leistungen schon ein Mietzuschuss enthalten ist.
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