12.10.2009 - Besuchsregelung auf Friedhöfen an Allerheiligen

Neuss (PN/Hüg). Das Befahren der städtischen Friedhöfe mit Kraftfahrzeugen ist in der Zeit vom 30. Oktober bis 1. November 2009 nicht gestattet. Schwerbehinderte, die dazu sonst berechtigt sind, werden gebeten, Pflegemaßnahmen an Gräbern vor dieser Zeit zu verrichten.

Für den Transport von Lasten können bei der Friedhofsverwaltung Schubkarren entliehen werden. Für Gehbehinderte stehen Rollstühle zur Verfügung.
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