04.12.2009 - Wahl zum Integrationsrat

Neuss (PN/Fi). "Der Integrationsrat ist eine wichtiges Instrument für unsere ausländischen Mitbürger, ihre Interessen zu artikulieren“, stellt Sozialdezernent Stefan Hahn die Bedeutung des Integrationsrates hervor.

Mit den Neuregelungen in der Gemeindeordnung ist der Integrationsrat für Kommunen wie die Stadt Neuss nunmehr das Regelgremium. Wie bisher werden dem neu zu wählenden Integrationsrat 17 Mitglieder angehören. Sechs wählt der Stadtrat im Februar aus seiner Mitte, die Wahlberechtigten wählen am  7. Februar 2010 ihre elf Migrantenvertreter. Auf Antrag können neben Ausländern auch Deutsche (Eingebürgerte und Spätaussiedler) wählen, sofern sie die deutsche Staatsbürgerschaft bis zu fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erhalten haben. Für das aktive Wahlrecht muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Bei der Wahl im Februar ist auch die Briefwahl zugelassen. Eine persönliche Stellvertretungsmöglichkeit sieht der neue Paragraph 27 der Gemeindeordnung nicht vor.

Bei Gesprächen mit ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen unterstrich Beigeordneter Stefan Hahn „wie wichtig es ist in großer Zahl zur Wahlurne zu gehen. Wir hoffen auch stark auf die Bereitschaft sich als Kandidat aktiv zur Verfügung zu stellen." Wählbar sind alle Wahlberechtigten und alle Bürger und Bürgerinnen ab 18 Jahren. Zur Kandidatensuche für die Wahl haben Vertreter des amtierenden Integrationsrates und mögliche Kandidaten bereits im Mai beim Frühlingsfest der Kulturen mit Bürgermeister Herbert Napp über die Zukunft der Integrationsräte diskutiert. Seit dem Sommer hat die Sozialverwaltung die ausländischen Vereine im Rahmen einer Informationsoffensive über die Neuregelungen des Paragraphen 27 der Gemeindeordnung und die Notwendigkeit einer frühzeitigen Kandidatensuche informiert. Bei einer Dialogveranstaltung Anfang November haben Vertreter der Sozialverwaltung und des Wahlamtes Interessenten die Neuregelungen und die Modalitäten der Kandidatur erläutert. Darüber hinaus hat die Stadt Parteien, Fraktionen, Gewerkschaften und die Internationale Schule informiert. Gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA NRW) wird die Stadt am Samstag, 12. Dezember 2009, in Neuss ein Seminar zur Kandidatenschulung durchführen.

Der amtierende Integrationsrat hat bereits im Frühjahr eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Strategien für die Wahl des Integrationsrates gebildet und beschlossen, aus seinem Budget Maßnahmen zur Werbung für die Wahl im Februar zu unterstützen. Dafür werden „Give-Aways“ und Werbebanner für die Phase vor der Wahl angeschafft. Allgemeine Plakate für die Wahl am 7. Februar 2010 werden gedruckt. Ein Wahlaufruf von Bürgermeister Herbert Napp ist zurzeit in Vorbereitung.
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Wer darf wählen?
• Ausländer,
• Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist. Diese müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Auch EU-Bürger, Spätaussiedler und Eingebürgerte können also ihre Stimme für den Integrationsrat abgeben
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
• 16 Jahre alt sein,
• sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet aufhalten und
• mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.