15.11.2010 - Rechts- und Verfassungsausschuss des Städtetages NRW in Neuss
Neuss (PN/Fi). Der Rechts- und Verfassungsausschuss des Städtetages Nordrhein-Westfalen tagte jetzt in Neuss.
Auf Einladung von Beigeordneten und Rechtsdezernenten Ernst-Horst Goldammer waren über 20 Bürgermeister und Beigeordnete im Neusser Rathaus zusammen gekommen. Auf der Tagesordnung standen aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen auf die kommunale Ebene wie auch Fragen aus der kommunalen Praxis. Zu dem grundlegenden Konnexitäts-Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW zum Kinderförderungsgesetz bekräftigten die Mitglieder des Rechts- und Verfassungsausschusses die Forderung des Städtetages NRW, dass die bisher eingetretenen und künftig weiter anfallenden Mehrkosten der kommunalen Aufgabenträger vollständig vom Land erstattet werden, so dass ein Vollkostenausgleich der Investions- und Betriebskosten erfolgt. Auch die Konsequenzen für die Städte nach den Ereignissen bei der Loveparade in Duisburg wurden ausführlich diskutiert. Aus kommunaler Sicht werden bundeseinheitliche Regelungen nicht für sinnvoll erachtet. Nach Auffassung der Ausschussmitglieder reichen die rechtlichen Grundlagen in Nordhrein-Westfalen, beispielsweise die Landesbauordnung NW und die Sonderbauverordnung NW, für die Genehmigung und Durchführung auch von Großveranstaltungen aus. In jedem Falle wichtig sei das konzertierte Handeln der kommunalen Ebene, des Veranstalters und der Landespolizei.
Weitere Themen der Sitzung waren Urteile des Europäischen Gerichtshofes zum Deutschen Glücksspielrecht, die Fragen zur Ausweitung des gewerblichen Automatenspiels in den Städten und das Verbot des Aufrufs zu Demonstrationen gegen Aufmärsche von Rechtsextremen durch einen Hauptverwaltungsbeamten wie auch die Genehmigungspraxis für die „Bettensteuer“ ein.
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