19.08.2011 - Letztes Kita-Jahr vor der Einschulung wird beitragsfrei
Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Juli eine wichtige Änderung des Kinderbildungsgesetzes beschlos¬sen und das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt. Die neue Regelung ist zum 1. August in Kraft getreten.
Die Stadt Neuss wird Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 30. September 2006 geboren sind und somit zum 1. August 2012 schulpflichtig werden, automatisch beitragsfrei stellen. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Dagegen muss für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen oder die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, ein separater Antrag auf Beitragsbefreiung gestellt werden.
Wegen der umfangreichen Arbeiten zur Umsetzung dieser Gesetzesnovelle und der sehr kurzen Vorlaufzeit ist die Festsetzung und Bescheiderteilung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen noch nicht abgeschlossen und kann bis Mitte September dauern. Zuviel gezahlte Beiträge werden schnellstmöglich erstattet.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Karin Krebs im Jugendamt unter der Rufnummer 02131 - 905165.
Der Gesetzestext (§ 23 Abs III KiBiz) lautet:
"Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15.11. folgenden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei."
*