06.10.2011 - Neue Broschüre erhältlich
Bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neuss, Christel Thissen, ist ab sofort die aktualisierte...
... 16. Auflage der Broschüre „Geringfügig Beschäftigt 400 €" erhältlich. Diese Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss enthält wichtige Informationen, die gerade in Zeiten ansteigender Zunahme von Minijobs sehr interessant sind. Denn: Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden, das ist ganz klar festgelegt. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz darf der Arbeitgeber teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschiedlich behandeln, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) ist kein sachlicher Grund, so dass alle arbeitsrechtlichen Regelungen und Vorschriften auch hier anzuwenden sind. Da in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die vom Gesetz her verboten ist.
Die Broschüre informiert über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts und aus dem Bereich der Sozialversicherung sowie über Rechte, von denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer glauben, dass sie Ihnen nicht zustehen. Darüber hinaus finden sich wertvolle Tipps zur Alterssicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und vieles mehr. Im Anhang findet sich auch ein Muster eines Arbeitsvertrages.
Die Neuauflage liegt ab sofort in Neuss im Bürgeramt, der Tourist-Information, der Stadtbibliothek und der VHS aus. Sie steht auch als download unter www.neuss.de unter Gleichstellungsbeauftragte/Publikationen zur Verfügung. Eine auf persönliche Fragen zugeschnittene Beratung erhalten Sie bei den in der Broschüre genannten Behörden oder Institutionen. Allgemeine Fragen zur Broschüre beantwortet die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Neuss unter 02131/902084.