21.10.2011 - SozialTicket in Neuss
Ab dem ersten November nimmt die Stadt Neuss am Pilotprojekt ...
„SozialTicket“ im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) teil. Dies hat der Rat in seiner Sitzung im September beschlossen.
Das SozialTicket ist – vergleichbar mit dem Ticket1000 - ein personengebundenes Ticket der Preisstufe A zur ganztägigen Nutzung im VRR. Es berechtigt außerdem in der Zeit nach 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen zur Mitnahme von maximal drei Kindern bis 14 Jahren. Das Ticket ist zum Preis von 29,90 Euro monatlich in allen Vorverkaufsstellen sowie an den Ticketautomaten der Stadtwerke Neuss (SWN) erhältlich.
Zum Erwerb des SozialTickets ist die Vorlage einer Trägerkarte erforderlich, die alle Berechtigten bei den für Ihre Sozialleistung zuständigen Stellen telefonisch anfordern oder abholen können. Dies ist für Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialgeld („Hartz IV“) nach dem Sozialgesetzbuch II das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss und für Wohngeldempfänger die Wohngeldstelle beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Neuss. Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, können ihre Trägerkarte für das SozialTicket vom Sozialamt der Stadt Neuss (Sachgebiet Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten. Ansprechpartner für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist ebenfalls das städtische Sozialamt. Junge Erwachsene, die Leistungen der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII erhalten, können ihre Trägerkarte für das SozialTicket vom Jugendamt (Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe) bekommen.
Tarifliche Fragen zum SozialTicket beantworten die Stadtwerke Neuss in ihrem Kundencenter Niedertor. Die Stadtverwaltung Neuss ist zur Anfordern der Trägerkarte unter der Telefonnummer 02131-9001 oder unter der Behördennummer 115 erreichbar, das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss unter der Rufnummer 02131-12400.
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