18.05.2012 - Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Die Wachstumsbedingungen in diesem Frühjahr bringen...

bei vielen Hobbygärtnern nicht nur Freude über das satte Grün auf ihren Flächen, sondern lassen auch eine Vielzahl von Wildkräutern sprießen, wo sie der Hobbygärtner nicht gerade wünscht. Immer wieder kommt es hier verbotenerweise zum Einsatz von Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen. Dieser Einsatz belastet Böden, Wasser und die gesamte Umwelt und wird mit Bußgeldern geahndet.
Der Einsatz von Totalherbiziden ist grundsätzlich auf Kieswegen, Bürgersteigen, Plattenwegen und gepflasterten Garagenzufahrten verboten. Von diesen versiegelten Flächen können Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe in die Kanalisation fließen oder abgespült werden und Gewässer verunreinigen. Daher ist der Einsatz aller Mittel, die Unkraut abtöten – also auch sogenannte Hausmittel – auf befestigten Flächen verboten. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen wird von Pflanzenschutzdienst NRW kontrolliert; gegen Anwender werden Bußgelder verhängt. In gärtnerisch genutzten Anlagen, wie Beete mit Zierpflanzen, Gemüsebeete, Zierrasen oder auf Baumscheiben dürfen dafür zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, wenn sie für die jeweilige Krankheit oder den Schädling in der entsprechenden Kultur zugelassen sind.
Weitere Informationen gibt es beim Pflanzenschutzdienst NRW, Telefon 0228 703-0 oder im Internet unter www.pflanzen schutzdienst.de. 
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