27.06.2012 - Zuschüsse Integrationsförderung
Für die Bewerbung um Zuschüsse zur Förderung...
der Integration für das Jahr 2013 richtet die Stadt Neuss wie in den Vorjahren ein allgemeines Bewerbungsverfahren aus. Für die Durchführung von Förderprojekten, die unter die Kategorien „Arbeit im Stadtteil“, „Kinder und Jugendliche“ und „Niederschwellige Sprachkurse“ fallen, können sich entsprechende Anbieter ab sofort im Integrationsbüro der Stadt Neuss Promenadenstraße 43 bewerben. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen können im „Integrationsbüro“ unter 02131/ 905076 oder 02131/ 905094 oder im Internet unter www.neuss.de angefordert werden. Die Bewerbungen müssen bis spätestens 31. August 2012 vorliegen!
Verspätet eingehende Angebote können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die endgültige Entscheidung über die „Zuschüsse zur Förderung der Integration“ wird nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2013 getroffen.
Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Neuss vom 26. Juni 2009 wurde die Integrationsförderung der Stadt Neuss auf ein wirkungs- und bedarfsorientiertes Verfahren umgestellt.
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