17.09.2012 - Haushaltsplan-Entwurf 2013

Stadtkämmerer Frank Gensler hat in der Ratssitzung...

am 14. September 2012 den Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2013 eingebracht.
Trotz erheblicher Sparbemühungen schlossen die Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 jeweils mit Fehlbeträgen zwischen 20 und 23 Millionen Euro ab. Das führte Ende 2011 zu einem Verbrauch der Ausgleichsrücklage bis auf einen Rest von 8,6 Millionen Euro. Da auch für 2012 von einem Fehlbedarf auszugehen ist, der voraussichtlich höher ausfallen wird, als für das Jahr 2012 geplant, wird die Ausgleichsrücklage zum Jahresende über ihren Bestand hinaus vollständig aufgebraucht sein.
Gensler machte deshalb im Vorfeld deutlich, dass die Ver¬anschlagung weiterer Fehlbeträge im Ergebnisplan nach vollständiger Aufzehrung der Ausgleichsrücklage zu einem Eigenkapitalverzehr zu Lasten der allgemeinen Rücklage führt, was die Genehmigungspflicht des Haushaltes 2013 durch den Rhein-Kreis Neuss zur Folge hat. Diese Genehmigung kann von der Aufsichtsbehörde mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, die die Stadt Neuss in ihren Gestaltungsmöglichkeiten einschränken können.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2013 weist folgende Gesamtbeträge aus:

Gesamterträge:   394,1 Millionen Euro
Gesamtaufwendungen: 411,5 Millionen Euro

Das Defizit beträgt damit    17,4 Millionen Euro

Bei der Aufstellung und beim Ausgleich des Haushaltsplanes ist die örtliche Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen von großer Bedeutung, da sie mit mehr als einem Drittel zur Haushaltsfinanzierung beiträgt. Auf Basis der aktuellen Entwicklung in der Stadt Neuss und vor dem Hintergrund der prognostizierten konjunkturellen Entwicklung wurde bei der Haushaltsplanung 2013 mit einem Gewerbesteueraufkommen von 150,2 Millionen Euro gerechnet,  dem gleichen Niveau wie in 2012.

Nach einer ersten Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 geht die Stadt in 2013 mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2,2 Millionen Euro aus.

Die Finanzplanungsjahre 2014 bis 2016 stellen sich im Entwurf wie folgt dar:

2014:  -16,4 Millionen Euro
2015:  -15,4 Millionen Euro
2016:  -12,9 Millionen Euro

Um der Genehmigungspflicht durch den Rhein–Kreis Neuss entgegenzuwirken, hat der Rat der Stadt Neuss bereits im Jahr 2009 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Ausgleichsrücklage im Planungszeitraum nicht aufgebraucht werden darf. Aus diesem Grund wurde von der Verwaltung ein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet, das dem Rat mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes zur Beratung vorgelegt wird. Ziel dieses Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist es, die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu vermeiden.

Ausgehend vom zu erwartenden Jahresabschlussergebnis 2011 (-22,989 Millionen Euro) und unter Berücksichtigung des planmäßigen Fehlbedarfes 2012 (-7,950 Millionen Euro) bzw. der aktuellen Entwicklung im Rahmen der Ausführung, entwickelt sich die Ausgleichsrücklage bis zum 01.01.2013 wie folgt:

     Anfangsstand: 76,767 Millionen Euro  
                                                Veränderung   Bestand
     2007                                      -11.813 T€    64.954 T€
     2008                                      + 8.336 T€    73.290 T€
     2009                                      -19.955 T€    53.335 T€
     2010                                      -21.707 T€    31.628 T€
     2011                                      -22.989 T€      8.639 T€
     2012   voraussichtlich mind.  -  8.639 T€             0 T€
     2013                                      -17.374 T€                  *)
     2014                                      -16.354 T€                  *)
     2015                                      -15.393 T€                  *)
     2016                                      -12.931 T€                  *)

Da die Ausgleichsrücklage voraussichtlich Ende 2012 über ihren Bestand hinaus aufgezehrt ist, würde die Allgemeine Rücklage in den Jahren 2013 bis 2016 mit insgesamt 62,052 Millionen Euro in Anspruch genommen werden müssen.
Wichtig für die Stabilisierung des Haushaltes ist auch die Entwicklung der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen durch Kredite. Die investive Finanzplanung sieht in den Jahren 2013 bis 2016 in jedem Jahr eine Entschuldung vor. Im Einzelnen sieht diese wie folgt aus:

Jahr                   (-) = Entschuldung; (+) = Verschuldung

2013    - 2.877 T€
2014    - 3.943 T€
2015    - 4.326 T€
2016    - 2.715 T€

Im Finanzplanungszeitraum ist damit insgesamt eine Entschuldung von 13,861 Millionen Euro vorgesehen.  
Dabei darf nicht übersehen werden, dass durch die Defizite ab dem Jahr 2009 die Aufnahme von erheblichen Kassenkrediten notwendig geworden ist. Bis zum 31.12.2011 haben sich bereits Kassenkredite in Höhe von 57,4 Millionen Euro angehäuft. Diese bedeuten bei steigenden Zinsen ein erhebliches finanzielles Risiko.

*