29.11.2012 - Streit um Altpapiersammlung: Gericht lässt Berufung der Stadt doch zu
„Das muß geklärt werden!“ so Bürgermeister Herbert Napp. Es geht um den Streit zwischen ...
...der Stadt und dem Rhein-Kreis-Neuss über die Zuständigkeit bei der Altpapiersammlung. Durch das jüngste Urteil der Oberverwaltungsgerichts Münster sieht der Neusser Bürgermeister die Stadt auf dem richtigen Weg. Der Rhein-Kreis-Neuss hatte im April 2011 eine Verfügung gegen die Stadt erlassen, um die Vorlage von Unterlagen im Zusammenhang mit den durch die AWL durchgeführten Altpapiersammlungen durchzusetzen. Die dagegen erhobene Klage der Stadt war zunächst vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen und eine Berufung nicht zugelassen worden. Die Nichtzulassung der Berufung hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt kassiert und der Stadt damit dieses Rechtsmittel „wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten der Rechtssache“ zugestanden.
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