05.02.2013 - Kita-Gebühren neu sortiert

Mit Umfangreichen Änderungen bei den Gebühren...

zur Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und in der Tagespflege können Eltern ab diesem Sommer rechen, wenn die Politik den Vorschlägen der Verwaltung folgt. „Das neue Beitragssystem verteilt die Kosten sowohl zwischen Beitragszahler und Steuerzahlern als auch innerhalb der Beitragszahler gerechter“, so Jugend- und Sozialdezernent Stefan Hahn. So werden die Beiträge fair nach Einkommensverhältnissen, Betreuungsgarten und Umfang der Betreuung gestaffelt. Außerdem stärkt es die Kindertagespflege durch weitere Qualitätssteigerung und höhere Vergütung. „Die neue Neusser Beitragstabelle ist höchst konsequent unter Gerechtigkeits- und Transparenzgesichtspunkten und Eltern einer Einkommensgruppe werden danach auch gleich behandelt“ so der Beigeordnete weiter. Außerdem enthält das neue Beitragssystem viele soziale Komponenten die in der öffentlichen Diskussion oft übersehen werden. So steigt die Beitragsfreiheit für Eltern mit einem Einkommen von 20.000 Euro auf 23.000 Euro und die unterste beitragspflichtige Gruppe wird mit niedrigeren Beiträgen ebenfalls entlastet.

Die Staffelung der Einkommen wird durch zusätzliche Gruppen feiner und Geschwisterkinder werden vollständig von Beiträgen befreit. Stefan Hahn: „Die von der Verwaltung vorgeschlagene neue Beitragstabelle verfolgt das Äquivalenzprinzip des Gebührenrechts, das bedeutet das höhere Leistung zu höheren Beiträgen führt.“ Darum sollen künftig auch die Beiträge in drei Gruppen (über drei Jahre, zwei Jahre und jünger als zwei Jahre) gesplittet werden, da die Kosten zur Betreuung der jüngeren Kinder deutlich höher sind als die der älteren Kindergartenkinder. So kostet beispielsweise künftig eine 35 Stunden Betreuung eines Ü3-Kindes für Eltern mit einem Einkommen von bis zu 48.000 Euro 98,- Euro im Monat während Eltern die bis zu 105.000 Euro verdienen und ihr 14 Monate altes Kind 45 Stunden pro Woche betreuen lassen wollen müssen monatlich 702 Euro zahlen. Ohnehin wird eine Betreuung von so jungen Kindern verhältnismäßig selten in Anspruch genommen und die im Verhältnis hohen Beiträge sind nur wenige Monate zu zahlen. Die deutlich niedrigeren Beiträge für Ü3-Kinder dagegen bis zu drei Jahre, bevor dann das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr folgt.

Eine wesentliche Verbesserung gibt es auch bei der Kinderbetreuung in der Tagespflege. Die Vergütung von qualifizierten Tagesmüttern und –vätern steigt auf fünf Euro pro Kind und Stunde. Darüber hinaus sollen Qualifizierungskosten vollständig von der Stadt übernommen werden. Bis zu fünf Kinder kann eine Tagesmutter betreuen. Daneben gibt es das Modell einer Großtagespflege mit bis zu neun Kindern und drei Betreuern. Kindertagespflege kann die Betreuungszeiten bedarfsgerechter anbieten, da die Tagesmütter die Zeiten direkt mit den Eltern absprechen und nicht auf fixe Öffnungszeiten angewiesen sind.

Beigeordneter Stefan Hahn hofft darauf, dass die Neustrukturierung der Kinderbetreuung in Neuss von der Politik beschlossen wird. „Nur im gesamten Paket ist ein gerechtes Beitragssystem möglich. Wenn besser verdienende Bürgerinnen und Bürger von den Beitragserhöhungen verschont blieben, geht die Finanzierung nur auf Kredit und dann müssen unsere Kinder letztlich ihre Kindergartenbeiträge später selber mit Zins und Zinseszins zahlen!“
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