19.04.2013 - Geländeuntersuchungen in Neuss

Der Geologische Dienst des Landes Nord-rhein-Westfalen teilt jetzt mit, dass bis August dieses Jahres auf Neusser Stadtgebiet sogenannte Geländeuntersuchungen durchgeführt werden...

 ...Davon betroffen sind die Stadtteile Speck, Wehl, Hoisten, Weckhoven, Schlicherum und Rosellen. Die Untersuchungen dienen einer allgemein Bestandsaufnahme des Bodens und werden anschließend in amtlichen Karten veröffentlicht.
Sie liefern wichtige Informationen, die zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft, im Bauwesen, beim Naturschutz sowie für die wissenschaftliche Forschung und den naturkundlichen Unterricht gebraucht werden. Im Rahmen der Kartierungen sind kleine Handbohrungen nötig, stellenweise auch Aufgrabungen zur Entnahme von Proben. Es wird gebeten, die durch Dienstausweise erkennbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei ihren Aufgaben zu unterstützen, nicht zuletzt weil fremde Grundstücke betreten werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung hierzu findet sich im Landesbodenschutzgesetz §3 und §14, im Landesforstgesetz §60 und im Landschaftsschutzgesetz §10. Auf landwirtschaftliche Arbeiten und die aktuelle Nutzung der Grundstücke wird weitgehend Rücksicht genommen. Etwaige Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
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