04.06.2013 - Verhinderung von Kellerüberflutungen bei Starkregen
In vielen Teilen Sachsens und Bayerns kämpfen zurzeit vereinte Kräfte gegen das Hochwasser ...
...und den stetigen Regen an. Neuss und die Region sind aktuell von einer derartig dramatischen Lage verschont geblieben.
Dennoch weist die InfraStruktur Neuss AöR (ISN) in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch bei uns durch starke Regenfälle die Gefahr von Kellerüberflutungen besteht. Mit steigenden Temperaturen im Sommer erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit aufkommender Gewitter mit meist starken Niederschlägen oder Wolkenbrüchen. Dabei kann es zu immensen Belastungen des unterirdischen Kanalnetzes kommen. Die Folgen sind leider allzu oft überflutete Kellerräume und Souterrain-Wohnungen.
Die öffentliche Kanalisation kann unter Umständen nicht jedem Starkregen standhalten und es kann deshalb zu einem Rückstau aus dem Kanalnetz kommen. „Überflutungen und Schäden an Gebäuden und Mobiliar lassen sich jedoch mit geeigneten Vorrichtungen verhindern“, so Wilhelm Heiertz, Technischer Leiter der ISN.
Jeder Hauseigentümer muss sich selbst gegen die möglichen Auswirkungen des sogenannten „Rückstaus aus dem Kanalnetz“ schützen. Sämtliche unterhalb der Straßenoberkante liegende Kanaleinläufe sind durch dicht schließende Absperrvorrichtungen zu sichern, die nur bei Bedarf geöffnet werden dürfen. Wo sich der ständige Verschluss der Rückstauvorrichtung nicht durchführen lässt, wie beispielsweise bei Toilettenanlagen, muss das Abwasser mit einer automatisch arbeitenden Hebeanlage bis über Straßenniveau gehoben und dann dem öffentlichen Straßenkanal zugeleitet werden. Ebenfalls darf das Wasser von Niederschlagswasserabläufen (z.B. Hofabläufe), die tiefer liegen als die Straße, nur über eine Hebeanlage rückstaufrei dem städtischen Kanalnetz zugeführt werden.
In der Entwässerungssatzung der ISN kann nachgelesen werden, ob und wie Kanaleinläufe abgesichert werden müssen.
Für eine einwandfreie Funktion der Rückstausicherungen sind die Anlagen regelmäßig zu kontrollieren und dabei gleichzeitig zu reinigen.
Bei weiteren Fragen erteilen die Mitarbeiter der ISN, Bereich Entwässerung, unter den Rufnummern 02131/ 90-8750 und -8755 telefonisch Auskunft. Informationen finden Sie auch auf der Homepage der ISN www.infrastruktur-neuss.de