24.07.2013 - Info-Broschüre zu Minijobs

Ab sofort gibt es eine Neuauflage der Informationsbroschüre "Geringfügig Beschäftigt - ...

...Informationen über Minijobs bis 450 Euro im Monat". Die kostenlose Broschüre informiert verständlich und umfassend über die aktuelle Rechtslage zu Minijobs. Das Heft ist direkt bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neuss erhältlich und liegt im Bürgerbüro im Rathaus aus.  Außerdem steht es im Internet unter www.neuss.de/rathaus/aemter-und-dienstleistungen/aemter/gleichstellungsbeauftragte im Lesemodus zur Verfügung.
Der Inhalt der Broschüre hat den rechtlichen Stand vom 1. Januar 2013. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro erhöht. Bis zu dieser Grenze können Steuern und Sozialabgaben pauschal erhoben werden. Für neu begründete oder für Minijobs, die über 400 Euro ansteigen, ist an Stelle der grundsätzlichen Versicherungsfreiheit eine Rentenversicherungspflicht eingeführt worden, von der sich die Beschäftigten nur auf Antrag befreien lassen können. Regeln und Ausnahmen werden in einem gesonderten Kapitel in der Broschüre behandelt.
Minijobs gibt es in fast allen Branchen. Gastgewerbe und Einzelhandel sind Bereiche, in denen am häufigsten Minijobberinnen und Minijobber beschäftigt werden. Diese Tätigkeitsbereiche stehen unter anderem auch im Mittelpunkt der Broschüre. Bundesweit sind die gemeldeten Minijobs bis zum Jahr 2012 auf rund sieben Millionen angestiegen, 4,3 Millionen davon werden von Frauen ausgeübt. 40 Jahre Minijob bei 450 Euro ergeben nach heutigem Stand eine Monatsrente von 178 Euro.  Da der Informationsbedarf über geringfügige Beschäftigungsverhältnisse groß ist, wurde die Broschüre von der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss aktuell herausgegeben. Weitere Infos erteilt die Neusser Gleichstellungsbeauftragte Christel Thissen unter der Rufnummer 02131/902084 .
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