04.10.2013 - Vortrag zum Arbeitsrecht
Arbeitsrecht umfasst vielfältige Regeln und Gesetze und dient in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers, dem im Beschäftigungsverhältnis ein wirtschaftlich stärkerer Arbeitgeber gegenüber steht.
Zahlreiche Schutzgesetze, allen voran das Kündigungsschutzgesetz, bringen diesen Grundgedanken zum Ausdruck. In einem Vortrag am 7. Oktober 2013, 19.30 Uhr, in der Volkshochschule, Brückstraße 1, Raum 2.106, macht Rechtsanwalt Stefan Schmitz deutlich, dass von der Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses, über das Vorstellungsgespräch, bis hin zur Beendigung desselben oftmals Unsicherheit über die Rechtslage herrscht: Arbeitsrecht ist ein überaus lebendiges Rechtsgebiet und unterliegt dem stetigen Wandel, insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Der Vortrag ist kostenlos.