15.10.2013 - Satzungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen zunächst aufgehoben
Der Rat der Stadt Neuss hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag (11.10.2013)...
... die Satzungen der InfraStruktur Neuss AöR (ISN) verändert. Die Dichtigkeitsprüfungen privater Grundstückentwässerungseinrichtungen sind dabei aufgehoben worden. Der Rat hat damit eine Empfehlung des Verwaltungsrates der ISN von Juli umgesetzt. Vorausgegangen war diesem, dass mit dem Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes vom 5. März 2013 der bisherige § 61a aufgehoben wurde.
Das verabschiedete Gesetz sieht eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung vor, in der die Einzelheiten der Zustands- und Funktionsprüfung für alle Abwasseranlagen geregelt werden sollen. „Bevor die InfraStruktur Neuss AöR bei der Umsetzung tätig wird und eine entsprechende neue Satzung erlassen wird, soll zunächst die entsprechende Rechtsverordnung des Landes abgewartet werden“, erklärt Wilhelm Heiertz, Bereichsleiter Stadtentwässerung bei der ISN. Wann die Rechtsvorordnung vorliegt, steht noch nicht fest. Erst danach wird die InfraStruktur Neuss die betroffenen Grundstückseigentümer individuell anschreiben.
Alle Informationen stehen auch im Internet unter www.infrastruktur-neuss.de zum Abruf bereit.