11.12.2013 - Kunstförderpreis
Der Anmeldeschluss zum Kunstförderpreis-...
...wettbewerb ist bis zum 31. Januar 2014 verlängert. In diesem Jahr sind Preise in den Rubriken Darstellende Kunst und Musik ausgeschrieben. Die Preise sind jeweils mit 3.000 Euro dotiert. Ein Bewerbungsbogen kann unter der Rufnummer 02131 904118 oder per Mail an kulturamt@stadt.neuss.de angefordert werden.
Die Stadt Neuss vergibt zwei Preise pro Jahr zur Förderung junger Künstlerinnen und Künstler. Die Sparten Bildende Kunst und Gestaltung werden im jährlichen Wechsel mit den Kunstrichtungen Musik und Darstellende Kunst ausgeschrieben. Die Preise dienen ausschließlich dem Zweck, die Aus- oder Fortbildung überdurchschnittlich begabter Neusser Künstler zu fördern, die in den Sparten Bildende Kunst, Gestaltung, Musik oder Darstellende Kunst eine Hochschule, Fachhochschule oder diesen vergleichbare Schulen besuchen oder mit Erfolg absolviert haben. In Ausnahmefällen kann auch ein Autodidakt gefördert werden.
Besonders förderungswürdig sind Auslandsaufenthalte und Studien bei international renommierten Lehrern des jeweiligen Kandidaten. Die Preisträger sollen aus Neuss kommen oder in Neuss ansässig sein oder einen wesentlichen Teil ihrer künstlerischen Ausbildung in Neuss absolviert haben und nicht älter als 30 Jahre sein. Preise können auch fortgesetzt an dieselben Künstler verliehen werden.
Für die Entscheidung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach kann auch die Bedürftigkeit des Künstlers den Ausschlag geben. Kriterium kann dabei insbesondere sein, ob ein bestimmter Ausbildungsabschnitt oder eine bestimmte Fortbildungsmaßnahme ohne den Preis voraussichtlich unterbliebe. Über die Verleihung des Preises entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Neuss. Die Entscheidung ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Zur Entscheidungsfindung bedient sich der Kulturausschuss einer von ihm berufenen Jury. Die Auswahl erfolgt aufgrund von Selbstbewerbungen oder Vorschlägen sowie mindestens zwei vom Vorschlagenden oder Bewerber beizubringenden gutachtlichen Äußerungen kompetenter Vertreter des Faches des Kandidaten. Hiervon soll mindestens eine von einem Hochschul- oder Fachhochschullehrer oder einem Lehrer an vergleichbaren Schulen stammen, bei dem sich der Kandidat in der Aus- oder Fortbildung befindet, oder, sofern diese abgeschlossen ist, zuletzt befunden hat. Die gutachtlichen Äußerungen sollen nicht älter als ein Jahr sein.
Die Bewerberinnen oder Bewerber stimmen im Falle einer Auszeichnung einer öffentlichen Übergabe des Preises zu. Übergaben sind beispielsweise im Rahmen von Konzerten, Theateraufführungen oder Ausstellungen des Preisträgers möglich.
*