29.01.14 - Schäden an Karl-Kreiner-Grundschule behoben
Alle Schäden an den Pavillons der Karl-Kreiner-Schule sind behoben.
Davon überzeugten sich in dieser Woche Beigeordneter Christoph Hölters, Schulleitung und Schulpolitiker bei einem gemeinsamen Ortstermin an der Grundschule in der Nordstadt. Zuletzt hatte es Irritationen über den Zustand der Klassen- und Betreuungsräume in der Pavillonanlage gegeben. Bei dem konstruktiven Gespräch vor Ort, an dem auch Vertreter des Gebäudemanagements teilnahmen, wurden alle Fragen angesprochen und der enge Austausch von Schule, Schulverwaltung und Gebäudemanagement gelobt. Dieser gute Kontakt zwischen den Beteiligten und der schnelle, direkte Weg soll auch künftig fortgesetzt werden, betonten alle Seiten. Man war sich einig: Derzeit gibt es keine Mängel an den Klassenräumen.
Die erste Pavillonanlage ist elf Jahre alt und wurde 2005 am Standort Karl-Kreiner-Schule aufgebaut. Auf gut 300 Quadratmetern gibt es drei Betreuungsräume, einen Essraum, eine Küche sowie einen Personal-, einen Lagerraum, Flure und zwei Toiletten. Die zweite Pavillonanlage ist ein Jahr älter und wurde ebenfalls im Jahr 2005 (aus Rosellen) an die Gladbacher Straße umgesetzt. Dort gibt es auf fast 370 Quadratmetern fünf Klassenräume, Nebenräume und Flurbereiche. Ein kleinerer Klassenraum wird derzeit als Schülerbibliothek genutzt. Anfang 2013 wurde ein anderer kleiner Klassenraum durch den Anbau eines weiteren Moduls für rund 50.000 Euro zu einem großen Klassenraum von knapp 80 Quadratmetern erweitert. Für den nun vergrößerten Raum ist ein zusätzlicher Heizkörper bestellt, der in Kürze installiert wird.
Alle Pavillons sind im Sinne der Landesbauordnung NRW barrierefrei, verfügen über ausreichend Fluchtwege und ausreichende Fensterflächen. Aufgrund der Raumtiefe ist es üblich, je nach Tageslicht, elektrische Beleuchtung zu nutzen. Boden und Wände haben jeweils 120 mm Wärmedämmung und entsprechen der Energieeinsparverordnung der Jahre 2002/2003, in der die Pavillons erstmals aufgestellt worden sind. Alle vorgeschriebenen Luftschalldämmwerte sind eingehalten. Lauter kann es durch sogenannten Körperschall werden, etwa durch hüpfende Kinder. Für den „Körperschall-Dämmwert“ gibt es im Schulbau keine Anforderungen.
Im letzten Jahr gab es zwei Störungen an der Heizungsanlage. Die erste Störmeldung wurde am Montag, 11. November 2013, im Gebäudemanagement gemeldet und konnte durch den Hausmeister direkt behoben werden. Da die Heizung aber wohl bereits das ganze Wochenende ausgefallen war, waren die Räume zu stark abgekühlt, so dass ein Unterricht an diesem Tag nicht mehr möglich war. Eine erneute Störung wurde am 17. Dezember 2013 gemeldet. Diese wurde am gleichen und am darauffolgenden Tag durch eine Fachfirma überprüft und mehrere Komponenten mussten ausgetauscht werden. Seit dem wurde keine Störung an der Heizungsanlage mehr gemeldet.
Im Jahr 2011 entstand in der „Bibliothek“ ein Loch im Fußboden. Unter Zuhilfenahme eines Bausachverständigen und der Aufsteller-Firma wurde seinerzeit der Schaden technisch untersucht. Dazu sind auch vorrübergehend mehrere größere Stellen des Bodens geöffnet und anschließend alle wieder instandgesetzt worden. Grund des Schadens war ein Verarbeitungsfehler bei der Einbringung einer Dampfsperre beim Aufbau der Modulanlage. Seit der Behebung dieser Mängel sind keine weiteren Schäden dieser Art aufgetreten. Ein Pilz, der zuletzt auf dem Fußboden gewachsen war, ist inzwischen beseitigt worden. Ein hinzugezogener Gutachter sieht keinen Zusammenhang mit dem Bauschaden im Jahr 2011. Vermutlich ist der Pilz durch einen umgekippten Putzeimer oder andere verschüttete Flüssigkeit entstanden. Zwischenzeitlich wurde der Raum durch einen Fachbetrieb entsprechend einer Gutachterempfehlung gereinigt. Zunächst durch den Pilz entstandenen Schimmelpilzsporen in der Luft sind nicht mehr vorhanden. Dies hat ein Gutachter bei einer Messung am 7. Januar 2014 festgestellt. Das Ergebnis wurde der Schulleitung mündlich mitgeteilt.
Alle Mängel der letzten Jahre an den Pavillons der Karl-Kreiner-Grundschule, die durch technischen Defekt oder höhere Gewalt entstanden sind, wurden zeitnah behoben. Daher können auch alle Klassenräume entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden.