25.07.2014 - Stadt unterstützt ausländische Fachkräfte
Zwei neuen Engineering Trainees der Neusser Pierburg...
... GmbH, Cloudette Solis Ramirez, Industrie- und Systemingenieurin, und Lorian Montserrat Mastache Valdovinos, Ingenieurin in Mechatronik, haben jetzt vom Leiter für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Hermann Murmann, und seiner zuständigen Mitarbeiterin, Kristina Zeiger, eine „Blaue Karte EU“ erhalten. Den beiden mexikanischen Staatsangehörigen bringt dieser Titel zahlreiche Erleichterungen im Visums- und Aufenthaltsrecht. Darüber hinaus wird mit der Karte sichergestellt, dass Ihnen als Angehörige von Drittstaaten das gleiche Entgelt wie den Unionsbürgern in vergleichbarer Position zusteht.
Auch ihre Familienangehörigen profitieren von dem Dokument: So sind beispielsweise für den Ehepartner des Inhabers einer Blauen Karte EU Deutschkenntnisse auf einfachster Stufe, welche grundsätzlich vor der Einreise nachgewiesen werden müssten, entbehrlich. Zudem erhalten alle Familienangehörigen nach ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis mit der Dauer des Aufenthaltsrechts des Stammberechtigten.
Zentrale Ansprechpartnerin innerhalb der Behörde ist Kristina Zeiger, die den ausländischen Fachkräften, ihren Familienangehörigen und auch den Arbeitgebern in ausländerrechtlichen Fragen zur Seite steht. „In Zeiten des demografischen Wandels ist die Ansiedlung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland ein wichtiger Standortfaktor. Die Ausländerbehörde der Stadt möchte diesen Personen und den Firmen daher den Verwaltungsweg erleichtern“, betont Murmann. Daniela Hirsch-Köhler und Julia Hosnofsky, beide Personalreferentinnen bei der Pierburg GmbH, sind sehr erfreut über das Neusser Engagement. Dies sei sehr vorbildlich. „Insbesondere bei der diffizilen Visumsbeantragung war die Neusser Unterstützung sehr hilfreich“, sagt Daniela Hirsch-Köhler. Bei anderen Kommunen hingegen laufe es noch nicht so reibungslos ab wissen beide zu berichten.
Als Vorbild für die Blaue Karte EU diente die US-amerikanische „Greencard“, die eine zeitlich unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Vereinigten Staaten von Amerika bezeichnet. Allerdings wird, im Gegensatz zur Greencard, die Blaue Karte EU nicht sofort nach der Einreise nach Deutschland unbefristet erteilt. Sie gilt zunächst für eine Dauer von maximal vier Jahren, kann aber unter gewissen Voraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu einem unbefristeten Aufenthaltsrecht umgewandelt werden. Besonders Akademikerinnen und Akademiker, die die Aufnahme einer Berufstätigkeit im Bundesgebiet beabsichtigen, profitieren von dieser Rechtslage. Voraussetzung für die Erteilung einer Blauen Karte EU ist zunächst ein deutscher oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss beziehungsweise eine vergleichbare Qualifikation mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung. Weiterhin muss ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot am Tag der Antragstellung vorgelegt werden. Maßgeblich ist auch der Nachweis eines jährlichen Mindestbruttogehalts von 47.600 Euro. Nur bei Fachkräften aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik sowie Ärztinnen und Ärzte, also Arbeitnehmern in den sogenannten Mangelberufen, darf auf Grundlage einer Bundesverordnung eine niedrigere Gehaltsgrenze angesetzt werden.
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