06.08.2014 - Grundschule Neuss-Allerheiligen
Der Rat der Stadt Neuss hat im Mai beschlossen,...
... dass spätestens zum Schuljahr 2015/2016 in Neuss-Allerheiligen eine zweizügige Grundschule errichtet wird.
Die durchzuführende Bedarfsermittlung wird in Form einer Interessenabfrage bei den betroffenen Eltern erfolgen. Die entsprechenden Abfragebögen werden in dieser Woche zusammen mit einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung, am Donnerstag, 21. August 2014, um 19 Uhr im Kinder- und Jugendzentrum der Lebenshilfe in Allerheiligen stattfinden wird, zugesandt. Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung werden Vertreter der Stadt Neuss und der Schulaufsicht das weitere Verfahren und die sich daraus ergebenden Konsequenzen erläutern. Sofern durch die Bedarfsermittlung die erforderliche Mindestanzahl von 50 positiven Erklärungen erreicht wird, erfolgt vom 16 bis zum 18. September 2014 das vorgeschriebene Wahlverfahren zur Bestimmung der Schulart.
Da für die Grundschulen keine Schulbezirke gebildet werden, sind nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf an der Interessenabfrage und der Schulartbestimmung die Eltern zu beteiligen, deren Kinder in zumutbarer Entfernung zum Standort der neu zu errichtenden Schule im Stadtteil Rosellen wohnhaft sind. Auf der Grundlage der Schülerfahrkostenverordnung sind dies alle Eltern, der für das Schuljahr 2015/16 anzumeldenden Schulneulinge, die in einer Entfernung von bis zu zwei Kilometern vom geplanten endgültigen Schulstandort „Am Henselsgraben“ wohnhaft sind.
Das Anmeldeverfahren für die Neusser Grundschulen ist vom 27. bis 31. Oktober 2014 vorgesehen. Für die endgültige Errichtung der Grundschule Allerheiligen ist das Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldezahlen von mindestens 50 Kindern erforderlich.
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