07.10.2015 - Abfuhr von Laubsäcken
Hinweis für Anwohner an Straßen mit öffentlichem Baumbestand
Die Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH (AWL) weist darauf hin, dass die Abfuhr von Laub, das von öffentlichen Bürgersteigen stammt, in den kommenden Wochen erfolgt. Betroffen sind lediglich Anwohner an Straßenzügen mit öffentlichem Baumbestand.
Ab dem Spätherbst (Oktober/November) haben diese wie bisher die Möglichkeit, das Laub auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück über zusätzliche Laubsäcke zu entsorgen, um die eigene Restmülltonne zu entlasten. Allerdings erfolgt die Abholung nicht mehr im Rahmen der Restmüllabfuhr, sondern der Biotonnenleerung. Das Laub wird so einer weiteren Verwertung zugeführt und nicht wie bisher mit dem Restmüll entsorgt.
Im Laufe des Oktobers und Novembers holt die AWL über einen Zeitraum von mehreren Wochen die Laubsäcke im gesamten Neusser Stadtgebiet ab. Da der Laubfall witterungsabhängig ist und erst bei kälteren Temperaturen verstärkt einsetzt, gibt die AWL die genauen Termine in Kürze noch bekannt.
Anwohner können ihr Laub zur Abfuhr dann wie gewohnt in neutrale Säcke verpacken und am selben Tag wie die Biotonne an die Straße stellen. Diese Regelung gilt auch für Anwohner, die über keine Biotonne verfügen. Diese stellen lediglich die Säcke zur Abfuhr bereit. Mit einem gesonderten Müllfahrzeug werden am Tag der Biotonnenleerung die Laubsäcke eingesammelt.
Diese Laubabfuhr betrifft nur das Laub auf öffentlichen Bürgersteigen. Für Laub aus dem eigenen Garten gelten weiterhin die gewohnten Regelungen. Dieses Laub wird über die Biotonne entsorgt bzw. kann im eigenen Garten kompostiert oder bei größeren Mengen zur entgeltpflichtigen Privatanlieferstation (Mülldeponie) nach Neuss-Grefrath gebracht werden.
Fragen zur Laubabfuhr beantwortet auch das AWL-Kundenzentrum unter der Nummer: 02131-124 480. Alle Informationen hierzu stehen auch im Internet unter www.awl-neuss.de zum Abruf bereit.