20.11.2015 - OVG-Urteil zum Lessingplatz
formeller Fehler des Bebauungsplanes, keine Auswirkungen auf Baufortschritt
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am heutigen Tage den Bebauungsplan, mit dem die Zulässigkeit eines Lebensmittelmarkts am Lessingplatz in Norf begründet wurde, für unwirksam erklärt.
Das Gericht sah es als verfahrensfehlerhaft an, dass der Bebauungsplan im sogenannten "beschleunigten Verfahren" aufgestellt worden sei. Zwar habe die Stadt Neuss die nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geforderte "allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles" durchgeführt. Diese habe aber den gesetzlichen Anforderungen nicht in vollem Umfang genügt und sei daher nicht geeignet gewesen, die Entscheidung für die Einleitung des Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung zu begründen. Einen inhaltlichen Fehler hat das Gericht explizit nicht festgestellt. Jedoch führe bereits der formelle Fehler zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den Baufortschritt am Lessingplatz. Die erteilte Baugenehmigung war nicht Gegenstand der heutigen Verhandlung in Münster. Wie das Gericht im heutigen Termin jedoch ebenfalls kurz erwähnte, haben einige der Nachbarn, die im September mit ihren Klagen gegen die Baugenehmigung in Düsseldorf unterlegen waren, Rechtsbehelfe gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts eingelegt. Somit werden die Stadt und die klagenden Anwohner sich möglicherweise noch einmal vor dem Oberverwaltungsgericht treffen.
Den jetzt festgestellten Fehler kann die Stadt, worauf das Gericht ebenfalls ausdrücklich hinwies, durch ein sogenanntes 'ergänzendes Verfahren' nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs heilen. Stadt und Investor werden sich zu den weiter zu ergreifenden Schritten abstimmen und den zuständigen Gremien anschließend einen Verfahrensvorschlag unterbreiten.
Mit der Entscheidung ist der für die Stadt Neuss zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts einem Urteil des Senats gefolgt, der über Bebauungspläne aus der Region Aachen Recht spricht. Jene Spruchkammer hatte "bereits" am 10. April 2014 strengere als die bis dahin bekannten Anforderungen an die Wahl eines beschleunigten Verfahrens zur Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters gestellt. Zu spät für das Bebauungsplanverfahren in Neuss, denn wenige Tage zuvor hatte der Rat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.