27.01.2016 - Zeit für Gehölzschnitt nutzen

Heimische Brutvögel schützen

Hecken oder Gehölze müssen bis spätestens Ende Februar, geschnitten werden. Darauf weist das Amt für Umwelt und Stadtgrün Garten- und Grünbesitzer hin, die Ihre Bäume und Hecken zurück schneiden möchten.

Nach dem Landschaftsgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz beginnt am Dienstag, 1. März 2016, die Brutzeit der heimischen Vogelarten. Ab diesem Tag ist es bis zum 30. September 2016 verboten, ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören. Damit Vögeln, aber auch Insekten und anderen Tieren ausreichende und geeignete Nist- und Zufluchtsstätten zur Verfügung stehen und während ihrer Brutzeit nicht gestört werden, müssen umfangreichere Rückschnitte an Hecken und Gebüsch bis Ende Februar abgeschlossen sein. Erlaubt sind grundsätzlich nur Form- und Pflegeschnitte, bei denen die jährigen frischen Triebe zurückgeschnitten werden dürfen. Aber auch dabei müssen die Garten- und Grünbesitzer auf Nester achten. Bei Baumfällungen müssen die Ausführenden nicht nur auf Nester, sondern auch auf Horste und Bruthöhlen achten.
In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten der Stadt Neuss sind Bäume, Hecken und Gebüsch das ganze Jahr über geschützt.     
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