04.02.2016 - Lebensmittelmarkt Norf
Klagen vor dem OVG Münster abgewiesen
Der Lebensmittelmarkt am Lessingplatz in Norf kann definitiv fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Ursprünglich hatten sechs Nachbarn gegen die von der Stadt im September 2014 erteilte Baugenehmigung geklagt. Nachdem bereits die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in zwei Instanzen erfolglos geblieben waren, wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf im September 2015 auch alle sechs Klagen "in der Hauptsache" ab. Die Rechte der Nachbarn würden durch die erteilte Baugenehmigung nicht verletzt. Insbesondere würden sie durch das Vorhaben keinen unzumutbaren Beeinträchtigungen in Form von Lärm oder Besucherverkehr ausgesetzt.
Vier der Kläger ließen diese gerichtliche Bewertung durch das höchste Verwaltungsgericht des Landes NRW überprüfen. Mit ihren Anträgen auf Zulassung der Berufung verfolgten sie das Ziel der Aufhebung der Baugenehmigung weiter. Ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte die Entscheidung aus Düsseldorf vollumfänglich. Die Darstellungen der Kläger erweckten keine Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung der ersten Instanz.
Mit den jetzt in Münster ergangenen Beschlüssen ist die juristische Auseinandersetzung um den Lebensmittelmarkt abgeschlossen. Weitere Rechtsmittel sind nicht gegeben. Fertigstellung und Inbetriebnahme können somit von den Nachbarn mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht mehr verhindert werden. Bezüglich des im November 2015 vom Oberverwaltungsgericht festgestellten Verfahrensmangels im Bebauungsplanverfahren streben Investor und Stadt gleichwohl die Heilung durch ein ergänzendes Verfahren an.