17.06.2016 - Vergnügungsstätten-Konzept geplant
Die Stadt Neuss plant ein Konzept zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten.
Am kommenden Mittwoch, 22. Juni 2016, wird die Thematik im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung behandelt. Anlass für das städtebauliche Entwicklungskonzept sind Änderungen der Rahmenbedingungen für Vergnügungsstätten. Seit der Anpassung der Glücksspielverordnung der Länder ist zum Beispiel bundesweit eine „Flut“ an Anträgen für Wettbüros festzustellen.
In Neuss ist die Anzahl und Verteilung von Vergnügungsstätten im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW zwar noch stadtverträglich. Es lassen sich jedoch Bereiche für vermehrte Anfragen von Spielhallen- und Wettbürobetreibern ausmachen, wie in der Innenstadt, in der südlichen Further Straße, im Umfeld des Rhein Park Centers und in der Otto-Wels-Straße in Weckhoven. Die Fokussierung auf bestimmte Stadtbereiche kann verschiedene Probleme mit sich bringen: Aufgrund der vergleichsweise hohen Erträge durch die Betriebe kann es in den betroffenen Gebieten zu Verzerrungen im Mietpreisgefüge kommen. Es besteht die Gefahr von Ladenleerständen, eine optisch negative Prägung des Umfeldes oder Störfaktoren durch lange Öffnungszeiten und Abend- und Nachtverkehr. Sogenannte Trading-Down-Tendenzen können ausgelöst werden.
Um diesen Risikofaktoren entgegenzuwirken, ist ein gesamtstädtisch ausgewogenes Konzept zur aktiven und vorausschauenden Steuerung von Vergnügungsstätten erforderlich. Es ist angedacht, das Konzept bis Ende des Jahres durch ein externes Planungsbüro erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse sollen mit zentralen Akteuren wie der Industrie- und Handelskammer, dem Einzelhandelsverband und der Zukunftsinitiative Innenstadt Neuss abgestimmt werden. Anfang 2017 könnte der Rat dann über das Entwicklungskonzept entscheiden.