22.12.2016 - Anmeldetermine an den weiterführenden Schulen

Ab Anfang Februar können die Kinder an weiterführende Schulen zum Schuljahr 2017/2018...

... in Neuss angemeldet werden. Für die 5. Klassen der Realschule, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien besteht dazu am Montag, Dienstag und Mittwoch, 6., 7. Und 8. Februar 2017, jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr die Möglichkeit. Zur Sekundarstufe II der Gesamtschulen und Gymnasien können die Schülerinnen und Schüler am Mittwoch, 1. März, von 9 bis 12 Uhr und von 14.30 bis 18 Uhr sowie am Donnerstag, 2. März 2017, von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von 14.30 bis 16 Uhr angemeldet werden.

Die Eltern erhalten am 3. Februar 2017 mit der Übergabe des Halbjahreszeugnisses durch die Grundschule beziehungsweise durch die Förderschule einen Anmeldeschein sowie ein gelbes Beiblatt zum Anmeldeschein für die weiterführenden Schulen. Anmeldeschein und Beiblatt gelten für die Anmeldungen an der Realschule, den Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien im Stadtgebiet Neuss. Für jede Schülerin und für jeden Schüler wird jeweils nur ein Anmeldeschein und Beiblatt ausgegeben. Eine Anmeldung an einer weiterführenden Schule kann nur bei Abgabe dieser Vordrucke erfolgen, so dass keine Doppelanmeldungen möglich sind.

Auf dem Beiblatt zum Anmeldeschein wird bei der Benennung der Wunschschule gebeten, sowohl einen Zweitwunsch, als auch einen Drittwunsch anzugeben. Mit der Benennung eines Zweit- oder Drittwunsches erklären Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten an die Zweit- oder Drittwunsch-Schule einverstanden. Sollte die Aufnahme an der Erstwunsch-Schule nicht möglich sein, so wird im Rahmen einer gemeinsamen Koordinierung der Schulleiterinnen und Schulleiter versucht, den Zweit- oder Drittwunsch zu ermöglichen. Wenn dort eine Aufnahme erfolgen kann, wird diese Schule Sie direkt kontaktieren. Zweit- oder Drittwünsche werden im Rahmen der Koordinierung vorrangig berücksichtigt. Somit ist die Angabe eines Zweit- oder Drittwunsches in jedem Falle sinnvoll. Wird kein Zweit- oder Drittwunsch angegeben und die Aufnahme an der Wunschschule sollte nicht möglich sein, werden die Eltern durch die Schule umgehend schriftlich informiert. Sie erhalten dann den Anmeldeschein zurück. Gleichzeitig wird die besuchte Grundschule informiert, die in diesem Fall ein neues Beiblatt zum Anmeldeschein aushändigt. Mit diesem neuen Vordruck und dem Anmeldeschein kann die Anmeldung des Kindes dann an einer anderen Schule, die dann noch über freie Kapazitäten verfügt, vorgenommen werden. In diesem Fall sollte mit der ausgewählten Schule ein Termin vereinbart werden. Die Anmeldung muss aber bis spätestens zum 17. März 2017 erfolgt sein.

Anmeldungen zur Schule Marienberg - Erzbischöfliches Gymnasium für Mädchen - werden bereits seit dem 5. November 2016 nach telefonischer Vereinbarung angenommen.

Der Rat der Stadt Neuss hat beschlossen, dass die zwei Neusser Hauptschulen mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 ( Geschwister-Scholl-Hauptschule) beziehungsweise mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 ( Maximilian-Kolbe-Hauptschule) jahrgangsweise auslaufen. Das bedeutet, dass dort für die Klasse 5 keine Anmeldung mehr möglich ist. Von den vier Neusser Realschulen laufen drei Realschulen seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 ( Christian-Wierstraet-Realschule) und seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 ( Realschule Südstadt und Ganztagsrealschule Norf) jahrgangsweise aus. Das bedeutet, dass dort für die Klasse 5 ebenfalls keine Anmeldung mehr möglich ist. Eine Aufnahme in die 5. Klasse an der Realschule Holzheim ist weiterhin möglich.

Die Neusser Schulen stellen sich in einem Schulprospekt „Weiterführende Schulen 2017/2018“ vor. Dieser Prospekt wurde den Eltern bereits durch die Grundschule übergeben. Weitere Einzelheiten zum Anmeldeverfahren stehen in einem besonderen Informationsschreiben, das auch das Beiblatt zum amtlichen Anmeldeschein enthält. Dieses Schreiben und der Anmeldeschein selbst werden mit dem Halbjahreszeugnis durch die Grundschule übergeben.

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