06.04.2017 - Schutz von Wildtieren

In der Brutsaison sind freilaufende Hunde eine der häufigsten Ursachen für Konflikte mit Jägern, ...

...Landwirten und dem Naturschutz. Daher bittet das Amt für Umwelt und Stadtgrün alle Neusser Hundehalterinnen und –halter, im Frühjahr besonders darauf Acht zu geben, dass ihre Hunde die Wildtiere nicht stören oder gar wildern. Die in Naturschutzgebieten, öffentlichen Grünanlagen und im Wald außerhalb von Wegen geltende Anleinpflicht dient diesem Zweck. Verstöße dagegen können nach dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 400 Euro geahndet werden. Werden besonders oder streng geschützte Tiere dabei getötet, kann es bis zu mehrere tausend Euro kosten. Auch das Verlassen der Wege ist in Naturschutzgebieten verboten und wird aus den gleichen Gründen mit einer Geldbuße geahndet. Schon eine kurzzeitige Störung der Elterntiere kann zur Tötung der Jungen führen.

Besonderen Schutz genießen die einheimischen Wildtiere in den Naturschutzgebieten. Doch auch in Wäldern und Feldern außerhalb von Naturschutzgebieten dürfen die Wildtiere nach dem Naturschutzrecht nicht mutwillig bei ihrem Brutgeschäft und der Jungenaufzucht gestört werden. Im Wald ist es beispielsweise das Niederwild, auf das die Jäger besonderes Augenmerk richten, im Feld sind es Feldhase und bodenbrütende Feldvögel wie Kiebitz und Feldlerche. In den öffentlichen Grünanlagen, wie im Rheinpark, sind es vor allem die Wasservögel und Amphibien an den Feuchtbiotopen und Teichen, deren Fortpflanzungsstätten durch gedankenloses Verhalten von Erholungssuchenden gefährdet sind.

In diesem Frühjahr wird die Stadt Neuss die Einhaltung der Anleinpflicht besonders im Naturschutzgebiet Uedesheimer Rheinbogen verstärkt kontrollieren. Die dortigen Lebensräume für geschützte Arten, wie Flussregenpfeifer, Nachtigall und Steinkauz, wurden 2003 zusätzlich als Europäisches Natura 2000-Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün bittet alle Besucher dieser Rheinauenlandschaft durch rücksichtsvolles Verhalten mitzuhelfen, die dortige vielfältige Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, ihre Hunde anzuleinen und die Wege nicht zu verlassen. Die betretbaren Wege im Naturschutzgebiet sind auf den Informationstafeln an den Zugängen gekennzeichnet.

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