16.05.2017 - Füttern verboten!
Das Füttern von Wildtieren ist verboten, darauf weist das Amt für Umwelt und Stadtgrün...
...alle Bürgerinnen und Bürger hin. Neben Wasservögeln betrifft das auch Tauben und Nutrias. Wer gegen die städtische Gartenordnung und das Fütterungsverbot der Stadt Neuss verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro rechnen.
Der Frühling lockt die Menschen wieder vermehrt in die Natur. Die Grünanlagen mit ihren Teichen sind dabei beliebte Ausflugsziele. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger glauben, Enten, Gänsen und anderen Tieren in den Parks mit Brot oder anderen Nahrungsresten etwas Gutes zu tun, aber das Gegenteil ist der Fall. Durch das Futter werden dem Wasser zusätzliche Nährstoffe zugeführt, die das Algenwachstum begünstigen. Die Algen wiederum verzehren den Sauerstoff, so dass sich die Gewässerqualität verschlechtert. Dieses Problem wird durch den Kot, den die vielen mit Futter angelockten Tiere ausscheiden, noch verstärkt. Auf das Überangebot an Nahrung reagieren manche Arten zudem mit starker Vermehrung, wodurch das Gleichgewicht des Ökosystems aus den Fugen gerät. So werden in der Folge auch Ufervegetation und Wiesen zerstört. Gleichzeitig stellen die Tiere sich auf das viele Futter ein und verlieren damit ihr natürliches Nahrungsverhalten. Das zusätzliche Futter zieht zudem Ratten und Nutrias an, was zu weiteren Problemen führt.
Wild lebende Wasservögel, wie Enten, Schwäne, Gänse und Blessrallen, sind auch während der Kälteperiode nicht auf das Füttern durch den Menschen angewiesen. In den Gewässern gibt es ausreichend Nahrung, wie Wasserpflanzen, Schilf, Wasserlinsen, Insekten, Krebstiere sowie Schnecken und Würmer.
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