20.07.2017 - Stadt appelliert an Katzenbesitzer
Zum Schutz von Mensch und Tier hat der Rat im Jahr 2012 Maßnahmen...
...ergriffen, um einer unkontrollierten Vermehrung von Katzen vorzubeugen. Dazu wurde eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen beschlossen. Demnach müssen Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese spätestens mit Beginn des 6. Lebensmonats vom Tierarzt auf eigene Kosten kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen lassen. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 150 Euro pro Katze geahndet. Entlaufene Katzen (auch Zuchtkatzen), die zum Tierheim gebracht werden, dürfen entsprechend der Verordnung von einem Tierarzt kastriert werden, da sie als Freigänger-Katzen angesehen werden müssen. Die Kosten trägt der Besitzer.
Das Amt für Umwelt und Stadtgrün ruft diese Verpflichtung in Erinnerung und appelliert an alle Katzenbesitzer und solche, die es werden wollen, mit ihrem Tier rechtzeitig zum Tierarzt zu gehen, spätestens im fünften Lebensmonat. Alle Katzen sollten im Interesse ihrer Besitzer zusätzlich bei einem der kostenfreien Haustier-Zentralregister (z.B.Tasso) registriert werden. So können entlaufene oder nach einem Unfall verletzt aufgefundene Tiere schnell wieder an ihre Besitzer zurückgeführt werden. Für die Hauskatzen hat die Kastration noch weitere Vorteile: Kastrierte Katzen haben ein verändertes Revierverhalten, wodurch viele Gefahren verringert werden: So kommt es zu weniger Revierkämpfen und weitem Herumstreunen. Damit reduzieren sich auch die Unfall-, Verletzungs- und Infektionsgefahren. Rolligkeitssymptome der Katze und übel riechende Markierungen des Katers bleiben aus.
Ein Informationsflyer zu diesem Thema liegt an der Infotheke des Rathauses und beim Amt für Umwelt und Stadtgrün aus. Als Download steht der Flyer unter www.neuss.de/downloads/2013/01/flyer-neuss-kastrationspflicht-katzen-neu.pdf auf der Homepage der Stadt Neuss zur Verfügung.
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