08.09.2017 - Bundestagswahl: 110.000 Neusser sind wahlberechtigt
Zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 sind rund 110.000 Neusser berechtigt.
5.495 davon nehmen zum ersten Mal an einer Bundestagswahl teil. Wahlberechtigt ist jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl (24. Jui 2017) in Deutschland mit Hauptwohnung gemeldet ist.
Die Stadt Neuss gehört zusammen mit Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen zu einem der zwei Wahlkreise des Rhein-Kreises Neuss. Für die 91 Urnenwahllokale und 29 Briefwahlvorstände in Neuss sind am Wahltag circa 1.000 Helferinnen und Helfer im Einsatz. Aktuell fehlen noch Zusagen von rund 120 Personen. Helfen kann jeder, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 24. Juni 2017 den Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat.
186 im Ausland lebende Deutsche haben bisher in Neuss einen Antrag auf Briefwahl gestellt. Insgesamt entschieden sich dafür aktuell 17.208 Wahlberechtigte. Im Jahr 2013 hatten 23.077 Wähler per Briefwahl gewählt. Zur Teilnahme gibt es mehrere Optionen:
Erstmalig ist auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code aufgedruckt, worüber der Wahlberechtigte mit seinem Smartphone auf das Online-Formular gelangt, um anschließend den Briefwahlantrag stellen zu können. Der Online-Antrag ist ebenfalls über das städtische Wahlportal unter www.neuss.de/rathaus/wahlportal möglich. Eine formlose E-Mail an wahlamt@stadt.neuss.de reicht auch, um eine Briefwahl zu beantragen.
Persönlich können Wahlberechtigte bis Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr, die Unterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss im Rathaus, Eingang 2, beantragen und dort auch sofort wählen. Bei einer schriftlichen Beantragung ist es praktisch und sinnvoll, den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Die Wahlbenachrichtigungen sind der Deutschen Post in der letzten Augustwoche zur Zustellung bis spätestens zum 3. September 2017 übergeben worden. Natürlich kann auch ein formloser Antrag an das Wahlamt gestellt werden.
Die Räumlichkeiten der Briefwahlvorstände, die sich im Rathaus befinden, sind barrierefrei erreichbar. Von den 91 Urnenwahllokalen sind 78 behindertengerecht, das entspricht rund 86 Prozent. In den Wahlbenachrichtigungen wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal gewählt werden kann und ob es barrierefrei zu erreichen ist. Bei der Online-Wahllokalauskunft unter www.itk-rheinland.de/wahlen/stadt-neuss/ werden bei Vorliegen eines nicht behindertengerechten Wahllokals andere behindertengerechte Wahllokale im Wahlkreis angezeigt.
Wenn ein Wahlberechtigter plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen bis 15 Uhr am Tag der Bundestagswahl beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Vorgelegt werden müssen ein Wahlantrag (unterschrieben vom Wahlberechtigten), eine formlose schriftliche Vollmacht über den Empfang sowie ein ärztliches Attest. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr dem Wahlamt wieder vorliegen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 23. September 2017, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein beantragt werden.
Auch ohne aktives Wahlrecht kann in Neuss jeder Minderjährige, der sich in der Quirinusstadt aufhält, bei der sogenannten „U18-Wahl“ seine symbolische Stimme abgeben. Neun Tage vor der offiziellen Wahl am Freitag, 15. September 2017, können Kinder und Jugendliche in einem der drei Neusser Wahllokale übungshalber ihre Kreuze setzen, gewertet werden ihre Stimmen nicht.
Weitere Einzelheiten rund um die Bundestagswahl 2017 und U18-Wahl sind auf www.neuss.de zu finden. Im Wahlportal wurden zusätzlich hilfreiche Informationen für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer bereitgestellt. Am Wahlabend kann das vorläufige Neusser Ergebnis ab 18 Uhr auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden.