15.11.2017 - Prozess für die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen weiter im Gange
Derzeit werden die Weichen für die künftige Vergabe der Verkehrsdienstleistungen in Neuss...
...vom 4. Dezember 2019 bis 3. Dezember 2029 gestellt. Es geht hierbei um die Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich der Vorhaltung der Neusser Schieneninfrastruktur. Rechtliche Grundlage für die Vergabe ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Diese sieht auch die Möglichkeit der Direktvergabe durch den Aufgabenträger an interne Betreiber vor.
Entgegen eines anderslautenden Presseberichts ist die Direktvergabe noch nicht beschlossen. Derzeit liegt nur eine Empfehlung des Planungsausschusses vor. Als nächster Schritt steht die Zustimmung des Rates der Stadt Neuss aus. Ist diese erfolgt, wird die Vergabe im Rahmen einer Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt mit einer gesetzlichen Frist von mindestens 18 Monaten vor Betriebsbeginn veröffentlicht werden.
Es wird angestrebt, aufgrund der starken verkehrlichen Verflechtungen und den sich überschneidenden Bedienungsgebieten, die künftige Verkehrsbedienung beizubehalten und weiter zu verbessern und die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen sicherzustellen. Dabei stehen der Erhalt bzw. die Stärkung der Qualität des Nahverkehrs und die Sicherung der Arbeitsplätze als Ziele im Vordergrund. Der Umfang, der vom Aufgabenträger Stadt Neuss definierten zu erbringenden Leistungen berücksichtigt die von der Stadt Neuss definierte Umweltziele und die gesetzlichen Vorgaben zur Möglichkeit einer barrierefreien Nutzung der ÖPNV-Angebote in ihrer Mobilität oder für sensorisch eingeschränkte Menschen. Insoweit sind u.a. bei der Verkehrsbedienung in der Stadt Neuss neben der Erbringung der Verkehrsdienstleistungen im Rahmen der Vorgaben auch Qualitätsstandards zu Infrastruktur und Betrieb, der barrierefreie Ausbau von Haltestellen und der Betrieb der Straßenbahnschieneninfrastruktur zwischen Neuss Hauptbahnhof und der Josef-Kardinal-Frings-Brücke umzusetzen.