19.01.2018 - Folgen des Unwetters „Friederike“
Durch die Orkanböen des Unwetters „Friederike“ am gestrigen Donnerstag, 18. Januar 2018, kam es auch in Neuss...
... zu Schäden durch umstürzende Bäume und abgebrochene Äste. Es wurden unter anderem Autos, Häuser, und Zäune zum Teil erheblich beschädigt. Im Amt für Umwelt- und Stadtgrün lagen bis Freitagmittag, 19. Januar 2018, rund 70 Meldungen über umgestürzte Bäume oder heruntergefallene Äste vor. Bisher liegen keine Meldungen über Personenschäden vor. Das Dach der Martinus-Schule in Holzheim wurde teilweise abgedeckt, weswegen am heutigen Freitag der Unterricht ausfiel. Da die Schäden bis Montag, 22. Januar 2018, beseitigt sein werden, findet ab diesem Tag wieder der reguläre Unterricht statt. An anderen städtischen Gebäuden kam es nur zu geringfügigen Schäden an einzelnen Dachziegeln, die inzwischen behoben sind.
Die Städtischen Friedhöfe Neuss sind bedingt durch den Sturm und die entstandenen Schäden noch einschließlich bis Montag, 22. Januar 2018, geschlossen. Ein Betreten ist strengstens verboten. Nach Prüfung der entstandenen Schäden und Einschätzung der Gefahrensituation wird am Montag entschieden ob die Friedhöfe wieder geöffnet werden. Beerdigungen finden voraussichtlich zum angesetzten Termin unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, können sich aber aufgrund der Situation vor Ort verzögern oder ganz ausfallen.
Aufgrund des orkanartigen Sturmes liegt ein Unwetterereignis vor, welches als höhere Gewalt einzustufen ist. Aufgrund dieser höheren Gewalt kommt eine Haftung der Stadt Neuss für entstandene Schäden, etwa durch umgestürzte Bäume und deren Entsorgung, grundsätzlich aufgrund fehlenden Verschuldens nicht in Betracht. Nur wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt (nach Prüfung und Begutachtung des jeweiligen Schadens) herausstellen sollte, dass ein Verschulden der Stadt Neuss erst dazu beigetragen hat, dass sich der Schaden realisieren konnte, könnte eine Haftung der Stadt Neuss in Betracht kommen. Grundsätzlich sollte sich für die Regulierung der Schäden als Grundstückseigentümer an die Wohngebäudeversicherung sowie bei beschädigten Fahrzeugen als Fahrzeughalter an die Kaskoversicherung gewandt werden.
Sofern dennoch Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden, sollten diese schriftlich mit einer genauen Schadensschilderung, Begründung und unter Angabe der Schadenörtlichkeit sowie unter Übersendung dokumentierender Bilder an das Rechtsamt der Stadt Neuss, Oberstraße 108, 41460 Neuss, gemeldet werden. Die Zuschrift muss den Anspruchsteller erkennen lassen (Name, Anschrift und Telefonnummer/E-Mail-Adresse) und von diesem auch unterzeichnet sein. Bilder können vorab – unter Angabe des Namens und der Schadenörtlichkeit – auch direkt per E-Mail an rechtsamt@stadt.neuss.de gesandt werden. Die Stadtverwaltung Neuss bittet allerdings um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Schäden eine Überprüfung und Bearbeitung Ihrer Schadensersatzforderung eventuell nicht zeitnah erfolgen kann.