26.04.2018 - Schöffen und Schöffinnen gesucht
Das Rechtsamt der Stadt Neuss sucht weiterhin noch Schöffinnen und Schöffen...
...für die fünfjährige Wahlperiode ab Januar 2019. Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Vorbildung können diese in Neuss und Düsseldorf neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern unter anderem über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe mitentscheiden. Bewerben kann sich jeder, der in Neuss wohnt und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahren alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Weitere Informationen sind telefonisch unter 02131/903008, per E-Mail an rechtsamt@stadt.neuss.de (für die Jugendschöffinnen und –schöffen unter 02131/905331 oder jugend@stadt.neuss.de), oder auf der städtischen Homepage unter www.neuss.de erhältlich.