11.05.2018 - Jetzt Jugendschöffe oder –schöffin werden
Wer Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen hat, kann sich noch bis Ende Mai...
...beim Jugendamt als Jugendschöffe oder –schöffin für die fünfjährige Wahlperiode ab Januar 2019 melden. Neben einem entsprechenden Beruf gilt auch eine ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen sowie im schulischen und sportlichen Bereich als ausreichende Qualifikation. Meldungen nimmt das Jugendamt telefonisch unter 02131/905331 oder per E-Mail an jugend@stadt.neuss.de entgegen.
Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Vorbildung können Jugendschöffinnen und -schöffen in Neuss und Düsseldorf am Jugendgericht neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern unter anderem über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe mitentscheiden. Bewerben kann sich jeder, der in Neuss wohnt und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahren alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Das Rechtsamt der Stadt Neuss sucht ferner Schöffinnen und Schöffen für die Amtsgerichte Neuss oder Düsseldorf und das Landgericht Düsseldorf. Weitere Informationen sind telefonisch unter 02131/903008, per E-Mail an rechtsamt@stadt.neuss.de oder auf der städtischen Homepage unter www.neuss.de erhältlich.