31.07.2018 - Gefahr von Waldbränden
Regionalforstamt Niederrhein schränkt das Betretungsrecht von Wäldern per Verordnung ein
Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle steigt momentan auch in Neuss die Gefahr von Waldbränden. Da auch bis Mitte August vorerst nicht mit nennenswerten Niederschlägen zu rechnen ist, hat das Regionalforstamt Niederrhein das Betreten von Wäldern abseits fester Wege verboten. Mit der ordnungsbehördlichen Verordnung sollen Waldbrände vermieden werden.
Das Verbot, die Wege zu verlassen, gilt zunächst bis zum 31. August 2018. Sollte die Trockenheit anhalten, besteht zudem die Möglichkeit der Verlängerung und Ausweitung des Verbots. Bei einer Entspannung der Witterungslage kann es im August aber auch frühzeitig aufgehoben werden.
„Die generelle Sperrung der Wälder wird im Moment noch nicht in Erwägung gezogen. Denn durch die vielen Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden die meisten Brände entdeckt“ sagt Otto Pöll, Leiter des Regionalforstamtes. Ausgestattet mit Mobiltelefonen haben Waldbesucher die Chance aktiv bei der Waldbrandbekämpfung zu helfen, wenn sie Waldbrände über die 112 melden. Ein gemeinsames Handeln von Waldbesucherinnen und -besuchern, Autofahrerinnen und -fahrern sowie Forst- und Feuerwehrleuten zum Schutz der Wälder ist unbedingt erforderlich.
Die ordnungsbehördliche Verordnung kann auf der Homepage der Stadt Neuss unter www.neuss.de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen/2018/verordnungzurwaldbrandverhuetung eingesehen werden.