15.08.2018 - Neusser Bürger-Schützenfest 2018
Park- und Halteverbote beachten
Wegen der Festumzüge beim Neusser Bürger-Schützenfest müssen die Zugstrecken von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dies ist erforderlich, um die Sicherheit der Schützen und der Zuschauerinnen und Zuschauer sicherzustellen. Außerdem soll hierdurch verhindert werden, dass die an der Umzugstrecke parkenden Fahrzeuge beschädigt werden. Da viele Besucherinnen und Besucher mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt kommen, müssen Haltestellen- und ausgeschilderte Taxenbereiche ständig frei sein. Das Amt für Verkehrsangelegenheiten bittet Kraftfahrerinnen und -fahrer auf der Suche nach einem Parkplatz die aufgestellten Halteverbote in der Innenstadt genau zu beachten. In der Regel wird bereits zwei Stunden vor Zugbeginn mit der Räumung der Zugstrecke begonnen. Die auf den Verkehrszeichen angegebenen Zeiten müssen unbedingt eingehalten werden. An Haltestellen und Taxenständen gilt ohnehin ein Haltverbot rund um die Uhr. Unmittelbar vorher wird per Lautsprecherdurchsage auf den Beginn der Abschleppmaßnahmen hingewiesen. Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer, deren Autos abgeschleppt worden sind, können diese während der Schützenfesttage täglich bis 24 Uhr abholen. Das Sicherstellungsgelände befindet sich auf der Carl-Schurz-Straße 5 auf dem Gelände der Firma Heinemann. Das Abschleppunternehmen Gesell ist unter der Rufnummer 02131/2068534 erreichbar.