12.09.2018 - Keine Feuerbestattung gegen den Willen von Verstorbenen
Verwaltung will geänderter Bestattungskultur Rechnung tragen, sofern der Wille von Verstorbenen dem nicht entgegensteht
Die Bestattungskultur in Deutschland befindet sich im Wandel. Auch in Neuss werden seit 2015 mehr Feuer- als Erdbestattungen durchgeführt. Dieser Trend hin zur Feuerbestattung hatte sich bereits in den Jahren zuvor abgezeichnet. Um dem Rechnung zu tragen hat die Stadtverwaltung dem für ordnungsbehördliche Bestattungen zuständigen Hauptausschuss für die morgige Sitzung den Beschluss vorgeschlagen, ordnungsbehördliche Bestattungen künftig in der Regel als Feuer- und nicht wie bisher als Erdbestattungen durchzuführen. Existiert ein anderweitiger Wille des oder der Verstorbenen oder gehörte der oder die Verstorbene einer Religionsgemeinschaft an, die grundsätzlich eine andere Bestattungsform vorsieht, so würde die ordnungsbehördliche Bestattung selbstverständlich in dieser Form erfolgen. Hierdurch würden sich zwar Einsparungen ergeben, diese sind jedoch, anders als entsprechende Verlautbarungen suggerieren, nicht alleiniger Zweck der Beschlussvorlage. Ferner ist der Hauptausschuss das für ordnungsbehördliche Bestattungen zuständige Gremium und die Bestattung erfolgt, wie oben beschrieben, weder gegen den Willen des oder der Verstorbenen noch einer Religionsgemeinschaft. Zur Umsetzung wird sich die Neusser Stadtverwaltung eng mit den Religionsgemeinschaften abstimmen.