26.04.2019 - Wahlrecht für unter Betreuung stehende Personen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, ...
... dass die Betreuung in allen Angelegenheiten nicht mehr als Grund für einen Wahlrechtsausschluss gilt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können daher an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilzunehmen. Dazu ist aufgrund des Hinweises des Kreiswahlleiters ein formloser Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis erforderlich, der in Neuss bis spätestens Montag, 5. Mai 2019 beim Wahlamt der Stadt Neuss, Markt 2, eingehen muss. Nach Ablauf der Frist kann noch bis zum 10. Mai 2019 Widerspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses beim Wahlamt eingelegt werden. Für weitere Fragen steht das Wahlamt unter 02131/903291 zur Verfügung. Alle dieser Gruppe angehörenden Bürgerinnen und Bürger wurden in einem Brief durch das Wahlamt informiert.