14.08.2019 - NBSF2019 - Hinweise des Ordnungsamtes zu Schützenfest
Das Ordnungsamt weist zum diesjährigen Schützenfest...
... nochmals ausdrücklich auf den Jugendschutz hin. So ist die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken (zu diesen gehören insbesondere auch Mixgetränke und Alkopops) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie von Wein, Bier und ähnlichem an Kinder unter 16 Jahren, ebenso wie der Verzehr durch diese, verboten.
Auch der Verkauf von Zigaretten und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist untersagt, Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Abends dürfen Kinder und Jugendliche nicht alleine auf den Kirmesplatz. Unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Über 16 Jahren ist der Besuch von Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr erlaubt. Dort ist der Aushang der Jugendschutz-Bestimmungen Pflicht.
Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind steuerpflichtig und durch die Gastwirte vor ihrer Durchführung beim Amt für Finanzen der Stadt Neuss anzumelden. Gewerbsmäßiger Ausschank ist genehmigungspflichtig und muss unbedingt frühzeitig beim Ordnungsamt beantragt werden.
Schaufensterbeleuchtungen und Lichtreklamen während des Fackelzuges beeinträchtigen dessen Wirkung. Es wird deshalb gebeten, diese am Samstagabend auszuschalten.
Unerwünscht sind die Errichtung von privaten Tribünen am Zugweg, das Mitbringen von Fahrrädern auf den Kirmesplatz sowie der Aufenthalt innerhalb der Absperrung auf dem Marktplatz während der Königsparade. Fotografieren innerhalb der Absperrung ist nur mit besonderem Presseausweis gestattet.